Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1992
BGH Beschluss vom 23.06.1992 – 4 StR 215/92
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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BUNDESGERICHTSHOF
4 StR 215/92 BESCHLUSS
vom 23. Juni 1992
in der Strafsache
gegen
1. Alain N ui aus s WER (Frankreich),
geboren am EEE» 1965 in F (Frankreich), zur Zeit in Haft,
2. Laurent L m aus Sp WER (Frankreich), dort
geboren am EEE 1965, zur Zeit in Haft,
wegen Mordes
Der 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 23. Juni 1992 einstimmig beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Ur-
teil des Landgerichts Saarbrücken vom 19. Dezember 1991 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der
Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat
(S 349 Abs. 2 StPO).
Die Anwendung des deutschen Strafrechts ergibt sich jedenfalls aus S 3 StGB, da die Tat erst in Deutschland vollendet worden ist (vgl.
UA 12).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Salger Meyer-Goßner Steindorf Nehm Tepperwien