Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1992

BGH Beschluss vom 04.05.1992 – 4 StR 182/92

4. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom 4. Mai 1992

in der Strafsache

gegen

Karl-Heinz L Ep „aus ei, geboren am EEE 1957 in ER,

wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.

57

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 4. Mai 1992 gemäß S 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:

1. Das Verfahren wird im Falle II B 1 der Urteilsgründe gemäß S 154 Abs. 2 StPO eingestellt. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 14. Oktober 1991 im Schuldspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern, des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen in fünf Fällen, davon in je einem Fall in weiterer Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern und mit sexuellem Mißbrauch von Widerstandsunfähigen, mit sexuellem Mißbrauch von Kindern und _ mit sexuellem Mißbrauch von Widerstandsunfähigen schuldig ist.

3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.

4. Der Angeklagte hat die übrigen Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe§

Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts im Falle II Bi der Urteilsgründe (Vorfall vom Dezember 1988 zum Nachteil des 13jährigen Dirk sam» GB semäß S 154 Abs. 2 StPO ein.

Dies hat die Änderung des Schuldspruchs und den Wegfall der insoweit festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten zur Folge. Der Ausspruch über die Gesamtstrafe wird davon allerdings nicht berührt. Der Senat schließt aus, daß das Landgericht aus den verbleibenden Einzelstrafen von insgesamt drei Jahren und vier Monaten in Anbetracht des Schuldgehalts der Taten auf eine noch niedrigere als die

erkannte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erkannt hätte.

Salger Meyer-Goßner Steindorf Nehm Tolksdorf