Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1991
BGH Beschluss vom 23.09.1991 – 1 StR 298/91
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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BUNDESGERICHTSHOF
1 StR 298/91 BESCHLUSS 234%
in der Strafsache
gegen
1, Paul Sch ER aus nm. sehoren am GO 1956,
2. Thomas T aus Neubrandenburg, geboren am 1963,
wegen Bandendiebstahls
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. September 1991 beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 30. Juli 1991 wird in den Gründen dahin berichtigt, daß auf Seite 4 in
Geile 8 das Wort "über" durch das Wort "unter"
ersetzt wird.
Es handelt sich um einen offensichtlichen, sinnent-
stellenden Schreibfehler. Gribbohm Maul Foth
Granderath Beyer