Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1991

BGH Beschluss vom 12.02.1991 – 5 StR 470/90

5. Strafsenat

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5 _ StR 470/90

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache gegen

den Heizungstechniker Bernd J aus Ho: geboren am EEEEER 1968 in - Sachbezeichnung: Al u.a. -

wegen schweren Raubes u.a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 12. Februar 1991 beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten ICEEEB sesen die Kostenentscheidung des Urteils des Landgerichts Hannover vom 13. Dezember 1989 wird verworfen.

Gründe§

Der Senat kann weder dem Beschwerdevorbringen noch dem Urteil oder dem Akteninhalt entnehmen, daß der Tatrichter das ihm nach den SS 74, 109 Abs. 2 JGG eingeräumte Ermessen im Hinblick auf den am 7. Juni 1968 geborenen und erwerbstätigen Angeklagten fehlerhaft ausgeübt hat. Auf Bedürfnisse der Wiedereingliederung kann bei der Entscheidung über den Ansatz der Kosten Rücksicht genommen werden.

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