Rechtsprechung / BGH / 3. Strafsenat / 1990

BGH Beschluss vom 21.03.1990 – 3 StR 29/90

3. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

3_ StR _29/90 BESCHLUSS Sa Is in der Strafsache Zu gegen

den Maschinenbautechniker Oscar Manuel Ca ED - Ba GE aus Er geboren am @. mp 1946 in SCHEN de Chin (Chi),

wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des

Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 21. März 1990 gemäß § 5S349 Abs. 2 und 4; 354 Abs. 1, 206a

Abs. 1 StPO einstimmig beschlossen:

l. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 1. September 1989 dahin abgeändert, daß der Angeklagte des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen, schuldig ist. Bezüglich der zwischen Anfang November 1978 und dem 11. Dezember 1978 begangenen Tat entfällt die tateinheitliche Verurteilung nach § 174 StGB wegen Verjährung.

2. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin in der Revision erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

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