Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1988

BGH Beschluss vom 20.12.1988 – 5 StR 547/88

5. Strafsenat

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87 BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache gegen

den Kranführer Ali Mohamad H EB zus si, geboren am EEE 1954 in zb (Libanon),

zur Zeit in Haft, wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 20. Dezember 1988 nach $S 349 Abs. 1 StPO beschlossen:

Die Revision des Verurteilten Ali Mohamad HD gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. September 1985 wird auf seine Kosten als

unzulässig verworfen.

Gründe§

Der Verteidiger hat die Revision mit Schreiben vom

2l. Oktober 1985 zurückgenommen. Die Rücknahme ist wirksam. Daran, daß der Verteidiger zu ihr ausdrücklich ermächtigt war (S 302 Abs. 2 StPO), bestehen nach dem Inhalt der Rücknahmeerklärung und den sonstigen Umständen keine Zweifel.

Herrmann Fleischmann Schuster Horstkotte Rebitzki