Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1988

BGH Urteil vom 01.11.1988 – 5 StR 439/88

5. Strafsenat

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. 5_StR 439/88

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

gegen

den Arbeiter Mario P OB aus su, dort geboren am (EEE 1965,

zur Zeit in Haft,

wegen Vergewaltigung u.a.

74

ne. 74

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung

vom 1. November 1988, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Schuster

Dr. Fuhrmann

Horstkotte

Rebitzki

als beisitzende Richter,

Richter am Landgericht MB in der Verhandlung, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof nn) bei der Verkündung

als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt EEE zu: EEEER

als Verteidiger, Rechtsanwältin EM aus EB

als Vertreterin der Nebenklägerin, Justizangestellte EB

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

- 3 -

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. April 1988 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

- Von Rechts wegen -

Gründe§

Auf die allgemeine Sachrüge hat der Senat das Urteil in vollem Umfang überprüft. Die Prüfung hat, auch zum Strafausspruch, keine den Bestand des Urteils gefährdenden Rechtsfehler ergeben.

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.

Herrmann Schuster Fuhrmann

Horstkotte Rebitzki