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BGH Urteil vom 13.09.1988 – 1 StR 447/88

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF 54 IM NAMEN DES VOLKES

1 StR 447/88 URTEIL

in der Strafsache

gegen

Bernhard S aus DEE, geboren am ME 1958 in ,

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

- Sachbezeichnung: Bianca WW ..a. -

=

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 13. September 1988, an der teilgenommen haben:

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Maul

als Vorsitzender,

die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulsamer, Dr. Granderath, Dr. von Gerlach, Dr. Brüning

als beisitzende Richter,

Bundesanwalt WB in der Verhandlung, Staatsanwalt pei der Verkündung, als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Justizangestellte guy

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

634

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom

l. März 1988 wird verworfen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisions-

verfahren erwachsenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten SGB von vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen. Die hiergegen gerichtete, allein auf Verfahrensrügen gestützte Revision der Staatsanwaltschaft, die der Generalbundesanwalt nicht vertritt, hat keinen Erfolg.

Von den sechs erhobenen Aufklärungsrügen sind jedenfalls die Rügen 1) bis 4) und 6) nicht gemäß S 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ordnungsgemäß ausgeführt und daher unzulässig, die weitere Beanstandung ist offensichtlich unbegründet.

Maul Ulsamer Granderath

v. Gerlach Brüning