Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1988
BGH Urteil vom 13.09.1988 – 1 StR 447/88
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF 54 IM NAMEN DES VOLKES
1 StR 447/88 URTEIL
in der Strafsache
gegen
Bernhard S aus DEE, geboren am ME 1958 in ,
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.
- Sachbezeichnung: Bianca WW ..a. -
=
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 13. September 1988, an der teilgenommen haben:
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Maul
als Vorsitzender,
die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulsamer, Dr. Granderath, Dr. von Gerlach, Dr. Brüning
als beisitzende Richter,
Bundesanwalt WB in der Verhandlung, Staatsanwalt pei der Verkündung, als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellte guy
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom
l. März 1988 wird verworfen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisions-
verfahren erwachsenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten SGB von vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen. Die hiergegen gerichtete, allein auf Verfahrensrügen gestützte Revision der Staatsanwaltschaft, die der Generalbundesanwalt nicht vertritt, hat keinen Erfolg.
Von den sechs erhobenen Aufklärungsrügen sind jedenfalls die Rügen 1) bis 4) und 6) nicht gemäß S 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ordnungsgemäß ausgeführt und daher unzulässig, die weitere Beanstandung ist offensichtlich unbegründet.
Maul Ulsamer Granderath
v. Gerlach Brüning