Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1988

BGH Urteil vom 29.03.1988 – 5 StR 65/88

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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ZA

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

gegen

Wolfgang 2 U zus GEB. geboren am EEE 1°51 in LU (Rheiniand),

wegen fahrlässiger Tötung

Ar

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. März 1988, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann

Schuster

Horstkotte

Dr. Niepel

als beisitzende Richter,

Bundesanwalt EEE

in der Verhandlung,

Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof EB bei der Verkündung

als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt MB aus EB und Rechtsanwalt EMEEEED MEEEED au GMEEEB

als Verteidiger,

Justizangestellte ib

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

t

B27

für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Schwurgerichts in Hamburg vom 24. August 1987 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts, die auch über die Kosten der Revision

zu entscheiden hat, zurückverwiesen.

- Von Rechts wegen -

Gründe§

Das Schwurgericht hat den des Totschlags beschuldigten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafe verurteilt. Mit ihrer zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision macht die örtliche Staatsanwaltschaft Aufklärungsmängel und einen Verstoß gegen Erfahrungssätze

geitend. Das Rechtsmittel hat Erfolg.

Die Aufklärungsrügen können unerörtert bleiben, da jedenfalls die Sachbeschwerde durchgreift.

Das Landgericht hält es ohne nähere Erörterung für möglich, daß "die brennende Zigarette" der im Garten von Benzin übergossenen Frau SB, des späteren Opfers, eine "Verpuffung" verursachte und das Opfer so in Brand setzte (UA S. 10). Es gibt jedoch keinen wissenschaftlichen Erfahrungssatz, daß Benzindämpfe stets durch eine glimmende Zigarette entzündet werden (Frei-Sulzer/ Suter, Leitfaden zur Bearbeitung von Brandsachen und Explosionen, Hamburg 1971, S. 191); Versuche mit Benzindämpfen haben zu ent-

24Permalink zu Rn. 24recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1988-03-29/5-str-65-88#rd_3

sprechendem Ergebnis geführt (Freytag, Handbuch der Raumexplosionen, Weinheim 1965, S. 455/456; ebenso Strese, Zündmöglichkeit von brennbaren Gasen und Dämpfen durch glimmenden Tabak, Bundesarbeitsblatt 1970, S. 66 £f£f).

Es wird sich empfehlen, in der neuen Hauptverhandlung hierzu einen Sachverständigen zu hören.

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundes-

anwalts.

Herrmann Fleischmann Schuster Horstkotte Niepel