Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1988
BGH Urteil vom 29.03.1988 – 5 StR 65/88
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
ZA
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
Wolfgang 2 U zus GEB. geboren am EEE 1°51 in LU (Rheiniand),
wegen fahrlässiger Tötung
Ar
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. März 1988, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Herrmann,
die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann
Schuster
Horstkotte
Dr. Niepel
als beisitzende Richter,
Bundesanwalt EEE
in der Verhandlung,
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof EB bei der Verkündung
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt MB aus EB und Rechtsanwalt EMEEEED MEEEED au GMEEEB
als Verteidiger,
Justizangestellte ib
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
t
B27
für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Schwurgerichts in Hamburg vom 24. August 1987 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts, die auch über die Kosten der Revision
zu entscheiden hat, zurückverwiesen.
- Von Rechts wegen -
Gründe§
Das Schwurgericht hat den des Totschlags beschuldigten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafe verurteilt. Mit ihrer zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision macht die örtliche Staatsanwaltschaft Aufklärungsmängel und einen Verstoß gegen Erfahrungssätze
geitend. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
Die Aufklärungsrügen können unerörtert bleiben, da jedenfalls die Sachbeschwerde durchgreift.
Das Landgericht hält es ohne nähere Erörterung für möglich, daß "die brennende Zigarette" der im Garten von Benzin übergossenen Frau SB, des späteren Opfers, eine "Verpuffung" verursachte und das Opfer so in Brand setzte (UA S. 10). Es gibt jedoch keinen wissenschaftlichen Erfahrungssatz, daß Benzindämpfe stets durch eine glimmende Zigarette entzündet werden (Frei-Sulzer/ Suter, Leitfaden zur Bearbeitung von Brandsachen und Explosionen, Hamburg 1971, S. 191); Versuche mit Benzindämpfen haben zu ent-
sprechendem Ergebnis geführt (Freytag, Handbuch der Raumexplosionen, Weinheim 1965, S. 455/456; ebenso Strese, Zündmöglichkeit von brennbaren Gasen und Dämpfen durch glimmenden Tabak, Bundesarbeitsblatt 1970, S. 66 £f£f).
Es wird sich empfehlen, in der neuen Hauptverhandlung hierzu einen Sachverständigen zu hören.
Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundes-
anwalts.
Herrmann Fleischmann Schuster Horstkotte Niepel