Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1987

BGH Beschluss vom 14.07.1987 – 5 StR 369/87

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache gegen

den Gerüstbauer Heinz Peter I EB aus zu, dort geboren am EB 15956,

zur Zeit in Haft, wegen sexueller Nötigung u.a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 14. Juli 1987 beschlossen:

Die Revision des Angeklagten IB gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. April 1987 ist mit Schreiben des Verteidigers vom 23. Juni 1987, eingegangen beim Landgericht Berlin am selben Tage, rechtswirksam zurückgenonmen worden, ehe am l. Juli 1987 die Akten beim Bundesgerichtshof eingegangen sind und damit das Verfahren beim Revisionsgericht anhängig wurde.

Über die Kosten des Rechtsmittels hat das Landgericht zu entscheiden, vor dem das Verfahren zum Zeitpunkt der Rücknahme noch schwebte (BGHSt 12, 217).

Herrmann Fleischmann Fuhrmann Horstkotte Rebitzki