Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1985

BGH Urteil vom 10.09.1985 – 5 StR 386/85

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Als PDF speichern

Jo

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in dem Sicherungsverfahren

gegen

den Bäcker und Frührentner

Helmut Kom u: u u geboren am «an 1942 in Lg,

zur Zeit einstweilen untergebracht,

wegen Unterbringung

MD

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. September 1985, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann

Schuster

Horstkotte

Dr. Niepel

als beisitzende Richter,

Staatsanvalt >

als Vertreter der Bundesanwaltschaft,.

Rechtsanwältin Dr. BD aus EEE

ais Verteidigerin,

Justizangestellte «ED

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

mie et oe

%

für Recht erkannt: Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 17. Januar 1985

wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

= Von Rechts wegen -

Gründe§

Der Senat hält die Revision aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 3. Juni 1985, die der Verteidigerin des Beschuldigten zugestellt worden ist, für unbegründet.

Herrmann Fieischmann Schuster Horstkotte Niepel