Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1985
BGH Urteil vom 10.09.1985 – 5 StR 386/85
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Jo
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in dem Sicherungsverfahren
gegen
den Bäcker und Frührentner
Helmut Kom u: u u geboren am «an 1942 in Lg,
zur Zeit einstweilen untergebracht,
wegen Unterbringung
MD
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. September 1985, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,
die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann
Schuster
Horstkotte
Dr. Niepel
als beisitzende Richter,
Staatsanvalt >
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,.
Rechtsanwältin Dr. BD aus EEE
ais Verteidigerin,
Justizangestellte «ED
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
mie et oe
%
für Recht erkannt: Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 17. Januar 1985
wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
= Von Rechts wegen -
Gründe§
Der Senat hält die Revision aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 3. Juni 1985, die der Verteidigerin des Beschuldigten zugestellt worden ist, für unbegründet.
Herrmann Fieischmann Schuster Horstkotte Niepel