Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1985
BGH Urteil vom 19.03.1985 – 5 StR 2/85
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache gegen
den Postbeamten Erich F EB aus DEE, geboren am EEE 1952 in \amumimmEB,
wegen Betruges
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 19. März 1985, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,
die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Schuster Horstkotte Rebitzki als beisitzende Richter,
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof 0] als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt EB aus EEE
als Verteidiger,
Justizangestellte uw als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16. Juli 1984
wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
- Von Rechts wegen -
Gründe§
Das Urteil, das nur noch die Straffrage betrifft, hält umfassender sachlich-rechtlicher Prüfung stand.
Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.
Herrmann Fleischmann Schuster Horstkotte Rebitzki