Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1985

BGH Urteil vom 19.03.1985 – 5 StR 2/85

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache gegen

den Postbeamten Erich F EB aus DEE, geboren am EEE 1952 in \amumimmEB,

wegen Betruges

54

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 19. März 1985, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Schuster Horstkotte Rebitzki als beisitzende Richter,

Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof 0] als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt EB aus EEE

als Verteidiger,

Justizangestellte uw als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16. Juli 1984

wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

- Von Rechts wegen -

Gründe§

Das Urteil, das nur noch die Straffrage betrifft, hält umfassender sachlich-rechtlicher Prüfung stand.

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.

Herrmann Fleischmann Schuster Horstkotte Rebitzki