Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1985
BGH Urteil vom 22.01.1985 – 5 StR 835/84
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den Kellner Helmut KB aus Le: geboren am iD 1955 in rip.
wegen Diebstahls im besonders schweren Fall
- 2 - £ Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 22. Januar 1985, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Herrmann,
die Richter am Bundesgerichtshof rleischmann Schuster u , Horstkotte ‘Dr. Niepel
als beisitzende Richter,
Bundesanwalt (EB
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt EB aus EEEEER
als Verteidiger,
Justizangestellte EM
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 28. Juni 1984 wird verworfen.
Die Kosten der Revision und die dadurch verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.
- Von Rechts wegen -
Gründe§
Die Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, ist offensichtlich unbegründet.
Herrmann . Fleischmann Schuster
Horstkotte Niepel