Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1982
BGH Urteil vom 15.06.1982 – 5 StR 278/82
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
| 64 BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den Bankkaufmann Dietrich R EEE aus BED. geboren am EEEED 1939 ır "ORmEEEEEEEEEEEEED
zur Zeit in Untersuchungshaft,
wegen Förderung der Prostitution
- 2 - . Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15.Juni 1982, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,
die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Horstkotte Rebitzki Dr.Niepel als beisitzende Richter,
Bundesanwalt EB
als Vertreter. der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwältin ep aus EEED als Verteidigerin,
Justizamtsinspektor von GB als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.Januar 1982 wird verworfen.
!
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
- Von Rechts wegen -
-3-
Gründe CF
Die Revision des Angeklagten gegen den Schuldspruch ist offensichtlich unbegründet. Die tateinheitliche Verurteilung wegen "unerlaubten Waffenbesitzes" beschwert den Angeklagten
nicht.
Auch der Strafausspruch hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Die vom anwendbaren Höchstmaß weit entfernte Strafe zeigt, daß der Tatrichter es nicht versäumt hat, bei der Abwägung mit den im Urteil genannten strafschärfenden Gesichtspunkten (UA 5.17) auch für den Angeklagten sprechende Umstände zu berücksichtigen.
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, das Urteil im Strafausspruch aufzuheben.
Herrmann Fleischmann Horstkotte
Rebitzki Niepel