Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1981
BGH Urteil vom 24.03.1981 – 5 StR 100/81
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
5 StR 100/81 i2
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache gegen
den Versicherungskaufmann Wolfgang C EEE»
dort geboren am EB 1941,
zur Zeit in anderer Sache in Strafhaft,
wegen Vergewaltigung u.a.
:
Der
- 2 - y2
5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der
Sitzung vom 24.März 1981, an der teilgenommen haben:
für
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,
die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann
Dr.Fuhrmann
Horstkotte Rebitzki als beisitzende Richter,
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof > als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt GE ..;: gun
als Verteidiger,
Justizangestellte >
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, Recht erkannt:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 14.Oktober 1980 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird an das Landgericht Hannover zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
- Von Rechts wegen -
Er Lau
- 3. Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen wendet sich die Revision des Angeklagten mit einer Aufklärungs- und der Sachrüge. Die Verfahrensrüge kann unerörtert bleiben, da das Rechtsmittel mit der Sachrüge schon aus folgendem Grund Erfolg hat:
Der Schuldspruch beruht auch auf der tatrichterlichen Erwägung: "... selbst wenn die Zeugin auf sexuelle Abenteuer ausgewesen wäre, so war sie es jedenfalls zum Zeitpunkt der Tat nicht, denn der Angeklagte hat sich dahin eingelassen, daß es weder zu sexuellen Handlungen noch zum Geschlechtsverkehr gekommen sei" (UA S.10). Diese Beweisführung ist aber unvereinbar mit der Überzeugung der Strafkammer, daß die Einlassung des Angeklagten gerade insoweit widerlegt und als "bloße Schutzbehauptung" zu würdigen sei (UA S.9).
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, den Strafausspruch aufzuheben, die Revision im übrigen zu verwerfen.
Herrmann Fleischmann Fuhrmann Horstkotte Rebitzki