Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1980

BGH Urteil vom 06.05.1980 – 5 StR 181/80

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL in der Strafsache

gegen

Dieter Paul zZ WER au: DEE geboren am EB 1935 in Bei,

zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes

Ss

-2-

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6.Mai 1980, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Horstkotte Rebitzki Dr.Niepel als beisitzende Richter,

Bundesanwalt EEE

als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanvalt um

als Verteidiger,

Justizangestellte zn als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom

7.Dezember 1979 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

- Von Rechts wegen -

er ?7s”

Gründe§

Zulässig erhoben ist allein die Sachbeschwerde . Sie ist unbegründet. Auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung hält rechtlicher Nachprüfung stand.

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.

Herrmann Fleischmann Horstkotte

Rebitzki Niepel