Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1978
BGH Urteil vom 28.11.1978 – 5 StR 630/78
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache gegen
den Schweißer Bernd He aus Me , geboren am WB. 1953 in Wim ,
zur Zeit in Untersuchungshaft,
wegen schweren Raubes
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28.November 1978, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,
die Richter am Bundesgerichtshof Schuster Dr.Fuhrmann Horstkotte Dr.Ulsamer als beisitzende Richter,
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof > als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt Dr. @B aus EINES als Verteidiger,
Justizangestellte > als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 3.Mai 1978 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
- Von Rechts wegen -
- 3 -
Gründe§
Die Revision des Angeklagten ist, wie auch der Generalbundesanwalt ausgeführt hat, offensichtlich unbegründet.
‘
Herrmann Schuster Fuhrmann Horstkotte Ulsanmer
PAS)