Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1978

BGH Urteil vom 28.11.1978 – 5 StR 630/78

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache gegen

den Schweißer Bernd He aus Me , geboren am WB. 1953 in Wim ,

zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen schweren Raubes

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28.November 1978, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Schuster Dr.Fuhrmann Horstkotte Dr.Ulsamer als beisitzende Richter,

Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof > als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt Dr. @B aus EINES als Verteidiger,

Justizangestellte > als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 3.Mai 1978 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

- Von Rechts wegen -

- 3 -

Gründe§

Die Revision des Angeklagten ist, wie auch der Generalbundesanwalt ausgeführt hat, offensichtlich unbegründet.

Herrmann Schuster Fuhrmann Horstkotte Ulsanmer

PAS)