Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1974

BGH Beschluss vom 09.04.1974 – 5 StR 74/74

5. Strafsenat

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5 StR 74/74

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Straisache

gegen

1

1. den Kaufmann Wolfgang R (EEEEENEENED aus IP,

dort geboren am EB :9.:0,

2. den Kaufmann Harry S MEN aus dort geboren am EEE 948,

zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen gemeinschaftlichen fortgesetzten Betruges u.a.

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9.April 1974 beschlossen:

Der Beschluß des Senats vom 19.März 1974 wird wegen eines Schreibfehlers dahin berichtigt, daß es auf 3eite 3 in Zeile 5 statt SP richtig heißen muß:

Sc. Sarstedt Schmidt Siemer Herrmann Fuhrmann