Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1973
BGH Urteil vom 16.01.1973 – 5 StR 658/72
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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BUNDESGERICHTSHOF
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wegen versuchten Hordes 2.8.
Der 5.,Straisens$ des Bundesgsrichtshofs het durch den Vorsitzenden Richter Prof.Dr.Sarsteät und die Richter Sckniät, Siemer, Schmitt und Fleischmann
in der Sitzung vom 16.Januar 1973,
an der ferner teilgenommen haben Bundesanzalt m als Vertreter der Bundesanwaltscheft und amtsinspektor ww als Urkunäsbeauter der Geschäftsstelle,
für Recht erkanrt; Die Rerislon des Angeklagten gegen das Urtsil des Landgerichts in Berlin vom 23.September 1972
wird verworien,
Der Beschwerdeführer hat die Kosten saines Rechtsmittels zu tragen.
= Von Rechts wegen -
Gründe§
Die Jugenäkammer hat den bedingten Tötur gsvorsat z des Angeklagten ausreichend dargetan {VA 5.8). Den steht die Wendung, er habe Seinem Bruder "eins auswischen" wollen (UA 5.15), nicht entgegen. Innerhalb der rechtlichen Würdigung hat die Tugendkammer nämlich ein Anzeichen für den bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten sush daraus entnommen, daß der Angeklagte seinen Bruder "los wsräen" ‚wollte, weil dieser ibn "angekotzt" hat (UA 3,15/i6). Diese Schlußfolgerung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Auch die nißverständliche Wendung In der rechtlichen Würdigung (VA 5.15), der bedingte Vorsatz sei hier nur dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte Vorkehrungen getroffen hätte, die nach seiner Auffassung cen Tod hätten verhindern können, ist unschädlich,
Das Urteil stellt ausdrücklich fest, daß es den
Angeklagten klar war, ein Mensch könne durch den Stronschlag getötet werden und daß er mit solchem ı Erfolg auch sin« verstanden war (UA S.8).
Die übrigen Einzelausführungen der Revision erschöpfen sich entweder in unzulässigen Angriffen gegen die Sem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung cder
hten sich vergeblich gegen das ihm für die Strafzunessung eingeräumte Ermessen,
Die auf die allgsmeine Sachrüge gebotane dss Urteile hat einen Rechtsfehler zum Nachteil Angeklagten nicht ergeben.
Die Entscheidung entspricht dem Anırag des Gen bundssanwalts,
Sarstedt Schnidt Siemer
Schnitt Fleischmann
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