Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1972

BGH Urteil vom 11.07.1972 – 5 StR 291/72

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

gegen

den Heizungsmonteur Jenusz-Marian v ED

aus DW. „geboren ar ED : 555 :i:: vo,

wegen gefährlicher Körperverletzung

Der 5,Strafsenet des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11.Juli 1972, an der teilgenommen kabens

Senatspräsiden:; Prof.Dr.Saerstedt als Vorsitzender, Bundesrichter Schnidt Bundesrichter Schmitt - Bundesrichter Herrmann Bundesrichter Schuster als beisitzende Richter,

Staatsanwalt uw als Vertreter der Bundesanwaltscheft,

Rechtsanwalt EEE zu:

als Verteidiger,

Justizangestellte NEED

als Urkunäsbesstin der Geschäftsstelle,

.. für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 21.Januar 1972 wird verworfer.

Der Beschwerdeführer hst die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

- Von Rechts wegen -

Gründe§

1, Die Verfahrensrüge versagt.

Der Verteidiger hatte den Hilfsbeweisamtrag gestellt, Zeugen darüber zu vernehmen, daß "ein in der Heuptverhandilı zu beobachtendes Schüttelzittern" der verletzten Zeugin sc! vor der Tat zu beobachten gewesen sei, und daS die Verletz geäußert habe, sie werde in der Hauptverhandiung "auf dies: Erscheinung nachen", Entgegen der Auffassung der Revision brauchte das Landgericht auf diesen Antrag nicht einzugehe: Er war nämlich nur "für den Fall gestellt, daß die Strafkammer davon ausgehen sollte", das Schüttelzittern sei ein Tatfolge, Davon ist das Landgericht offensichtlich nicht ausgegangen. Es hat ausdrücklich offengelassen, ob die Ver letzte durch die Hammerschläge auf den Kopf Dauerschäden davongetragen hat und strafschärfend lediglich die Schwere der Verletzungen berücksichtigt, nicht jedoch deren möglic Folgen (UA S.7,17).

2. Auf die allgemeine Sachrüge hat der Senat die angefochtene Entscheidung in vollem Umfange geprüft. Sie 1äß+t keinen sachlich-rechtlichen Mangel erkennen.

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des General-

bundesanwalts.

Sarstedt Schmidt Schnitt Herrmann Schuster