Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1971

BGH Urteil vom 05.05.1971 – 2 StR 151/71

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

2 StR 151/71 URTEIL Kid

in der Strafsache

gegen

den Betonbauer Anton Theo W EEE aus TEE, dort geboren an. &@> 1943,

wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. Mai 1971, an der teilgenommen haben:

Senatspräsident Dr. Baldus

Bundesrichter

Bundesrichter

Bundesrichter Bundesrichter

Bundesanwalt

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Landau/Pfalz vom 31. Jui 1970 wird verworfen. Folgen nach § 31

als Vorsitzender,

Dr. Müller

Baumgarten

Dr. Meyer

Meise

als beisitzende Richter,

als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

Abs. 1 StGB treten nicht ein.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen

Von Rechts wegen

Gründe§

gemeinschaft-

lichen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie hat ihm die Fahrerlaubnis mit einer zeitigen Sperrfrist entzogen und die ihm gehörige Tatwaffe eingezogen. Seine auf die Sachrüge gestützte Revision bleibt er-

. folglos,.

Das Urteil enthält keinen Rechtsfehler; insbesondere rechtfertigen die Feststellungen die Verurteilung des Angeklagten als Mittäter. Die Strafkammer stützt sich hierbei auf ungewöhnlich zahlreiche Tatsachen, die in einer umfassenden Beweiswürdigung ermittelt sind. Die Revisionsausführungen erschöpfen sich in unzulässigen Angriffen gegen diese bedenkenfreie Beweiswürdigung.

Baldus Müller Baumgarten

Meyer Meise