Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1971
BGH Urteil vom 05.05.1971 – 2 StR 151/71
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
2 StR 151/71 URTEIL Kid
in der Strafsache
gegen
den Betonbauer Anton Theo W EEE aus TEE, dort geboren an. &@> 1943,
wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. Mai 1971, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Dr. Baldus
Bundesrichter
Bundesrichter
Bundesrichter Bundesrichter
Bundesanwalt
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Landau/Pfalz vom 31. Jui 1970 wird verworfen. Folgen nach § 31
als Vorsitzender,
Dr. Müller
Baumgarten
Dr. Meyer
Meise
als beisitzende Richter,
als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
Abs. 1 StGB treten nicht ein.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen
Von Rechts wegen
Gründe§
gemeinschaft-
lichen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie hat ihm die Fahrerlaubnis mit einer zeitigen Sperrfrist entzogen und die ihm gehörige Tatwaffe eingezogen. Seine auf die Sachrüge gestützte Revision bleibt er-
. folglos,.
Das Urteil enthält keinen Rechtsfehler; insbesondere rechtfertigen die Feststellungen die Verurteilung des Angeklagten als Mittäter. Die Strafkammer stützt sich hierbei auf ungewöhnlich zahlreiche Tatsachen, die in einer umfassenden Beweiswürdigung ermittelt sind. Die Revisionsausführungen erschöpfen sich in unzulässigen Angriffen gegen diese bedenkenfreie Beweiswürdigung.
Baldus Müller Baumgarten
Meyer Meise