Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1970
BGH Urteil vom 04.11.1970 – 2 StR 346/70
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
0428 046 BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
2 StR 346/70 URTEIL
in der Strafsache
gegen
den Former Gerd Heinrich S ED zus o GEEENEEEED am ME, dort geboren an W. EB 342,
wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. November 1970, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Dr. Baldus als Vorsitzender, Bundesrichter Dr. Willms
Bundesrichter Kirchhof Bundesrichter Baumgarten Bundesrichter Dr. Meyer
als beisitzende Richter, Bundesanwalt GEB in ser Verhandlung, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof u
bei der Verkündung
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellter En als Urkundsbeanmter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen
das Urteil des Landgerichts in Darmstadt vom 6. März 1970 wird verworfen. Jedoch wird der Schuldspruch dahin berichtigt, daß der Angeklagte des versuchten
schweren Diebstahls in zwei Fällen
und der Unfallflucht in Tateinheit
mit Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig
ist; ferner ist der Angeklagte statt
zu Gefängnis zu Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Von Rechts wegen
Gründe§
Die Revision des Angeklagten ist offensichtlich unbegründet. Die Berichtigung des Urteilsspruchs beruht auf dem Ersten Strafrechtsreformgesetz.
Baldus willms Kirchhof
Baumgarten Meyer