Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1970
BGH Entscheidung vom 10.03.1970 – 1 StR 448/70
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
4% 10.
in der Strafsäache
den Bauingenieur Siegfried PB ow aus FEB, =sboren arı @D 1 18 in St,
zur Zeit in Untersuchungshaft,
wegen Betrugs u.a.
Der 1. Strafrenat dos Bunrdesgerichtshofe hat auf
Antrag
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des Generalbundesamwalte und nach Anhörung des
Beschwerdeführers in der Sitrun®z vom |
II, Die weitergehende Revision
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3, Oktober 1570 gemär 8 349 Abs. ?, 3 und 4 StPO einstimmig besch'onsen:
I. Auf die Revision des Angeklasten wird das
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Urteil des DLandgerichts Miinchen II vom
10. März 1970
1. im Fall III 1 der Urteilscründe und im
Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen
Feststellungen aufgehoben:
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. im übrigen a) im Schulds»ruch wie fr
Der Angeklagte ist des
ist neu gefalt:
Betrugs in zwei
Fällen, des versuchten Betrugs in fünf
Fällen und der fehrläss heit schuldigz
igen Volltrunken-
h) im Ausspruch der Einzcelstrafen dahin be-
richtigt, daß an die Stelle von Geffninin
Freiheitsstrafen von xleicher Dauer treten,
wird verworfen.
. Im Umfang der Aufhebung wirä die Sache zu nauer
Verhandlung und Entscheidung, auch über die Konten
dns Rerchtomihbtels, an eine
Landrerlettsa wurlickverwlesen,
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Strenfleimmer des
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I. Im Fall III 1 der Urteilsgründe reichen die bisherigen Feststellungen nicht aus, um den Angeklagten eines vollendeten Betruges schuldig zu erachten.
Das Landgericht bezeichnet zwar bei der rechtlichen Würdigung das Bereitstellen des FKW's als die Nerstrebte Vermögensverfügung", doch ist den Feststellungen nichts dafür zu entnehmen, daß der Angeklagte einen solchen Vermögensvorteil erstrebt haben sollte.
II. Das angefochtene Urteil läßt im übrigen bei Augrundelegung des Rechtszustandes, der zur ?Zeit seiner Verkündung bestand, einen Rechtsfehler nicht erkennen,
Insoweit waren jedoch durch die am 1. April 1970 erfolgten Gesetzesänderungen der Schuldspruch neu zu
fassen (BGHSt 23, 237) und der Ausspruch der Einzelstrafen zu berichtigen (Art. 95 Abs. 3 des 1. StrR@G).
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