Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1969

BGH Urteil vom 09.09.1969 – 5 StR 348/69

5. Strafsenat

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2098 023: 5 StR 348/69 2”. BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

gegen

den Kraftfahrzeugmechaniker Georg F EEE 2: ED, geboren am EB 19:2 ir raue.

zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang

- 2. -

Der 5.Strafsenat des..Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9.September 1969, an der teilgenommen haben:

"Senatspräsident Prof.Dr. Sarstedt als Vorsitzender,

Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siener ' Bündesrichter ' Schmitt Bundesrichter ' Herrmann

- als beisitzende Richter, Staatsanwalt We ... |

"© als Vertreter’ der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwältin ED .u:

als Verteidigerin,

Justizangestellte (iD

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkamnt: u

‘Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts in Hamburg vom 10.März 1969 mit den Feststellungen aufgehoben. "

Die Sache wird an das. Schwurgericht in Hamburg zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.

- Von Rechts wegen -

- 3 -

Grün de

Die schriftlichen Entscheidungsgründe lassen besorgen, daß das Schwurgericht bei Feststellung des Tatherganges auch bloße Verdachtsumstände mitberücksichtigt hat. So heißt es auf Seite 11 UA, der Angeklagte habe das Kind "höchstwahrscheinlich auch mit der Faust" auf das Gesicht und den Kopf geschlagen. Daß das - nicht erwiesene -— "Schlagen mit der Faust der Schuld des Angeklagten zugerechnet worden ist, kann schon deshalb nicht sicher ausgeschlossen werden, weil die verhängte Strafe für eine unbewußt fahrlässige Herbeiführung des Todes bemerkenswert hoch ist. Da der Rechtsmangel die Schuldfeststellungen berührt, war das angefochtene Urteil in vollem Umfange aufzuheben,

Auf die Angriffe der Revision gegen die Strafzumessungsgründe kommt es daher nicht mehr an. .

In der neuen Hauptverhandlung ist das Schwurgericht bei seinen Schuldfeststellungen völlig ungebunden. § 358 Abs.2 St verbietet nur, die bisherige Strafhöhe zu überschreiten,

Der Generalbundesanwalt hat. Verwerfung der Revision

beantragt.

Sarstedt "Schmidt __ Sienmer Schmitt Herrmann