Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1968

BGH Beschluss vom 08.10.1968 – 1 StR 89/68

1. Strafsenat

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4 BUNDESGERICHTSHOF

2_S3R_323258 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den Kaufmann Peter Km zus IB Tanäkrcis VD, geboren ar E 1923 in raum.

wegen Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz.

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Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf den Vorlegungsbeschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Januar 1968 nach Anhörung des Angeklagten und auf Antrag des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 8. Oktober 1968 beschlossen:

Die Sache wird dem Rayerischen Obersten Landesgericht zum eigenen Befinden wieder zugeleitet, weil die Vorlegungsfrage durch Art. 18, 155 EGOWiG überholt und das vorlegende Gericht durch. diese Vorschriften von Gesetzes wegen in die Lage versetzt ist, nach seiner Absicht zu entscheiden.

Hübner Seibert lLoesdau ' Pfeiffer Mayer

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