Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1968
BGH Urteil vom 27.08.1968 – 5 StR 440/68
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2108 079
‘§ 6S BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den Anlagenfahrer Walter K EEEEEEEEEEEn
aus Fu geboren am EEE 1945 in os
wegen Beleidigung
1}
-2-
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27.August 1968, an der teilgenommen haben:
. Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt
als Vorsitzender,
Bundesrichter Schmidt
Bundesrichter Siemer
Bundesrichter Kersting
Bundesrichter . Herrmann
“ als beisitzende Richter,
Bundesanwalt m ]
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellte NEED als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des landgerichts in Itzehoe vom 17.November 1967 mit den Feststellungen aufgehoben..
Die Sache wird an das Landgericht in Kiel zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.
- Von Rechts wegen -
BE De
‘Gründe
Mit Erfolg rügt die Revision der Staatsanwaltschaft, daß der Angeklagte nicht wegen Beleidigung bestraft worden ist. Die vom Landgericht vermißten Strafanträge befinden sich auf Blatt 13 der Akte; sie sind von beiden Elternteilen am Tage nach der Tat ordnungsgemäß gestellt worden.
Sarstedt Schmidt x Siemer Kersting Herrmann