Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1968
BGH Urteil vom 09.04.1968 – 5 StR 71/68
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2108 044
“6 BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache gegen
den Unteroffizier der Bundeswehr
Wilfried A GE su: DEE, geboren am ED 1945 in rege
wegen versuchter Notzucht
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9.April 1968, an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Schmidt als Vorsitzender,
Bundesrichter Siemer
Bundesrichter Schnitt
. Bundesrichter Kersting. Bundesrichter Herrmann . .. .a18' beißitzende Richter,
Staatsanwalt ED . | als. Vertreter: der Bundesanwaltschaft, .
Justizobersekretär EEED als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Verden vom 9.Novenber 1967 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Von Rechts wegen -
-3-
Gründe§
Die Revision des Angeklagten ist in der Hauptsache offensichtlich unbegründet.
Auch gegen die gemäß §§ 42m, 42n StGB angeoräneten Maßregeln bestehen keine rechtlichen Bedenken. Zuzugeben ist dem Generalbundesanwalt, daß das Landgericht bei Erörterung dieser Anordnungen nicht ausdrücklich hervorgehoben hat, der Angeklagte sei zur Führung eines Kraftfahrzeugs charakterlich ungeeignet. Das ergibt sich aber hinreichend aus den Strafzumessungserwägungen des Urteils. Danach ist der Angeklagte bei Begehung des Notzuchtversuchs raffiniert und brutal vorgegangen, Er hat - wie die Feststellungen zeigen -— das Kraftfahrzeug geradezu als Falle benutzt.
Schmidt Siemer Schmitt
Kersting Herrmann