Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1968

BGH Urteil vom 09.04.1968 – 5 StR 71/68

5. Strafsenat

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2108 044

“6 BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache gegen

den Unteroffizier der Bundeswehr

Wilfried A GE su: DEE, geboren am ED 1945 in rege

wegen versuchter Notzucht

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9.April 1968, an der teilgenommen haben:

Bundesrichter Schmidt als Vorsitzender,

Bundesrichter Siemer

Bundesrichter Schnitt

. Bundesrichter Kersting. Bundesrichter Herrmann . .. .a18' beißitzende Richter,

Staatsanwalt ED . | als. Vertreter: der Bundesanwaltschaft, .

Justizobersekretär EEED als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Verden vom 9.Novenber 1967 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Von Rechts wegen -

-3-

Gründe§

Die Revision des Angeklagten ist in der Hauptsache offensichtlich unbegründet.

Auch gegen die gemäß §§ 42m, 42n StGB angeoräneten Maßregeln bestehen keine rechtlichen Bedenken. Zuzugeben ist dem Generalbundesanwalt, daß das Landgericht bei Erörterung dieser Anordnungen nicht ausdrücklich hervorgehoben hat, der Angeklagte sei zur Führung eines Kraftfahrzeugs charakterlich ungeeignet. Das ergibt sich aber hinreichend aus den Strafzumessungserwägungen des Urteils. Danach ist der Angeklagte bei Begehung des Notzuchtversuchs raffiniert und brutal vorgegangen, Er hat - wie die Feststellungen zeigen -— das Kraftfahrzeug geradezu als Falle benutzt.

Schmidt Siemer Schmitt

Kersting Herrmann