Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1967
BGH Urteil vom 28.11.1967 – 5 StR 524/67
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
2099 029 IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den Kraftfahrer Hans-Dieter R EEE
zus Dan, dort geboren an EB 932,
wegen Zuhälterei
„the - 2.
Der 5,Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28.November 1967, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichter Siemer Bundesrichter Schmitt Bundesrichter Dr.Börker Bundesrichter Herrmann als beisitzende Richter, Oberstaatsänwalt beim Bundesgerichtshor mn als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizobersekretär un 1
als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Angeklasten wird das Urteil Ges Landgerichts in Duisburg vom 20.April 1964 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird an eine andere Strafkammer des Lenägerichts in Duisburg zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden hat.
- Von Rechts wegen -
- 3 -
Gründe§
Der Angeklagte nahm die Prostituierte Tip ürei Wochen lang in seiner Wohnung auf. Während dieser Zeit lieferte sie ihren ganzen Unzuchtserwerb in Höhe von 80 bis 100 DM je Nachi an ihn ab. Deshalb verurteilt das Landgericht ihn wegen ausbeuterischer Zuhälterei.
Der Angeklagte hat sich, wie die Urteilsgründe ergeben, mit der Behauptung verteidigt, der Haushalt sei von seinen Ersparnissen in Höhe von etwa 2.000 DM bestritten worden.
Mit Recht rügt die Revision, daß das Urteil sich mit dieser Behauptung nicht auseinandersetzt. Sie ist bisher weder ausdrücklich noch stillschweigend für widerlegt erklärt. Wenn der Angeklagte der I ohnung gewährte und außerdem einen angemessenen Beitrag zu den gemeinsamen Lebenshaltungskosten leistete, kann er nicht wegen Zuhälterei bestraft werden. Das Landgericht wird dieser Behauptung also noch nachgehen müssen.
Sarstedt Siemer Schnitt
Börker Herrmann