Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1967

BGH Urteil vom 21.11.1967 – 1 StR 542/67

1. Strafsenat

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a)

RUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES 4_StR_542/67 URTEIL I

in der Strafsache

gegen

den Brotgroßhändier Karl PB EB zu: Ti geboren am ED 1907 in NEE, zur Zeit in

Untersuchungshaft,

wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen n.a.

JA

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 21. November 1967, an der teilgenommen haben;

Senatspräsident Dr. Hübner als Vorsitzender, Bundesrichter Fischer Bundesrichter loeesdau Bundesrichter Mai Bundesrichter Dr. Pfeiffer als beisitzende Richter, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23. Mai 1967 wird verworfen.

Der Beachwerdeführer trägt die Kosten des Rechts-

mittels.

Ihm wird die Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet. |

Von Rechte wegen

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen, begangen in Tateinheit mit

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fortgesetzter Sewaltunzucht und Notzucht, sowie meinschaftlicher versuchter Fremdabtreibung zur zuchthausstrafe von 7 Jahren verurteilt und ihm lichen Ehrenrechte auf 5 Jahre aberkannt. Seine

erhebt die Sachbeschvweräe.

wegen ze-

die bürger-Xe

Der Senat hat das Urteil geprüft, jedoch weder zun

Schuldspruch noch zum Strafausspruch einen durchgreifenden

Rechtsfehler gefunden. Die Revision war daher zu verwerfen.

Hübner Fischer

Mai Pfeiffer

Loesdau