Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1967
BGH Urteil vom 03.10.1967 – 1 StR 384/67
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2049 039 BRUNDESGERICHTSHOF
PLZLILELT PP TIER.
IM NAMEN DES VOLKES
. 1_StR 384/67 URTEIL >/ao
in der Strafsache
gegen
den Kraftfahrer Hermann Josef RD aus voii
(Kreis Dgg), geboren am 93:1 in re (Kreis Dow,
wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der itzung vom 3. Oktober 1967, an der teilgenommen haben: Senatspräsident Dr. Hübner 0... 00 Bundesrichter Dr. siert u . „Bundesrichter Dr. Pfeiff nn sale beisitzende: Richter, .... „ Bundesanwalt Staatsanwalt .. Justizobe reti Be für echt er annt: u else TE sr ask u 0. Die Revision des Ange nn im Landgericht Ko ee 13. Dezember 1966 wird verworfen. des Rechtsmittels zu t a ‚de ' Monaten verurteilt eR lichen Rechts gerügt wird, hat keinen Erfolg.
00.
den Bekundungen. des enger L ‚geklagte bereits bei seiner Frage. den Hals von. rn ’faßt" haben soll (UA S. 8). Somit kann auch Kg ) de
aehianen haben. Das Urteil eraib
seits ausschlossen, als“ er den hilflosen ar Hinfassen zum Hals angriff. Damit scheidet auch re | wehrsund Notwehrexzess aus. Rechtlich bedenkenfrei konnte . En der Tatrichter den Biß in den Daumen als | des x werten, so daß die weiteren Handlungen des Angeklagten nicht. durch Notwehr gedeckt sind (RESt 67, 337). Im seinen Daumen vom Biß zu lösen, war es übrigens auch -
u 5 Ai
Der Tathergang zerfällt nach den Feststellungen, in zwei
Abschnitte, Der erste, die "Kanpelei" zwischen. dem An-
geklagten und dem später getöteten K@; var mit dem ge-
meinsamen Sturz an der Rinne auf die Straße beendet (US. 3
und 11). Kg lag auf dem Rücken. Der Ang eklagte kniete über ihm und hatte dessen Körper zwischen seinen Ober-
schenkeln. Er war nach seiner Position eindeutig Sieger. Das. u ergab sich auch aus den Worten: "Na, was willst Du armes Würstchen jetzt noch". Das. Schmurgericht | konnte dieses ver- | halten ohne Rechtsfehler als gegen . verletzung "mit ‚ebenso
gegenseitiger 1 Binmilligung sin sime
‚des 5: 226 a StGB". ' ansehen. tun: 8. ‚1m.
ı nden an den Hals as unter.
klagten bei dem Hinführen der Ber in N
. anpaen Aefenn ae a
nee
‚gebotene Notwehr
opf des Angeklagten dreimal mit
me ut den harten Ann zu ı schlagen. und. so ‚den späteren 26:
.. . - 2 . - .. .. . . De .... . LEE nn EEE " "L . "0. . “.. .. en Ze EEE . . ww - . .'+ . . ... . .. . a. .. .. Pr .. 5 . - FIR ..... vr ne . . . DE ee EL . er. . . . ... . # . . lg te re Ten, . un u a a Dean a Re en . . . 4 -, 7 we. ee " on cmh .. sat. ur un nd tt et ... Pa EEE ec a te ee en . . . . . . . re . ' . a Pa u, l. . . .. . in en oa et ee en * Fa En DEE DE ” ... ’ De En . - .. ‚’ n , - r .. „ .. et ” ” - “ oo. " . " " . 0” -... " ' . .... ’ Be . " .” ..% .. ' . .r “ . . . " " . -. . - . . . * “ ' * “ .. .. nt tan -. - ..... . . r
| -A-
| Auch die übrigen Voraussetzungen einer Körperverletzung | mit Todesfolge sind bedenkenfrei dargetan. Die weitere
| Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung | hat keinen Rechtsfehler ergeben.
Hübner | Seibert . Mai
Pikart Pfeiffer
ee