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BGH Urteil vom 03.10.1967 – 1 StR 384/67

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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2049 039 BRUNDESGERICHTSHOF

PLZLILELT PP TIER.

IM NAMEN DES VOLKES

. 1_StR 384/67 URTEIL >/ao

in der Strafsache

gegen

den Kraftfahrer Hermann Josef RD aus voii

(Kreis Dgg), geboren am 93:1 in re (Kreis Dow,

wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der itzung vom 3. Oktober 1967, an der teilgenommen haben: Senatspräsident Dr. Hübner 0... 00 Bundesrichter Dr. siert u . „Bundesrichter Dr. Pfeiff nn sale beisitzende: Richter, .... „ Bundesanwalt Staatsanwalt .. Justizobe reti Be für echt er annt: u else TE sr ask u 0. Die Revision des Ange nn im Landgericht Ko ee 13. Dezember 1966 wird verworfen. des Rechtsmittels zu t a ‚de ' Monaten verurteilt eR lichen Rechts gerügt wird, hat keinen Erfolg.

00.

den Bekundungen. des enger L ‚geklagte bereits bei seiner Frage. den Hals von. rn ’faßt" haben soll (UA S. 8). Somit kann auch Kg ) de

aehianen haben. Das Urteil eraib

seits ausschlossen, als“ er den hilflosen ar Hinfassen zum Hals angriff. Damit scheidet auch re | wehrsund Notwehrexzess aus. Rechtlich bedenkenfrei konnte . En der Tatrichter den Biß in den Daumen als | des x werten, so daß die weiteren Handlungen des Angeklagten nicht. durch Notwehr gedeckt sind (RESt 67, 337). Im seinen Daumen vom Biß zu lösen, war es übrigens auch -

u 5 Ai

Der Tathergang zerfällt nach den Feststellungen, in zwei

Abschnitte, Der erste, die "Kanpelei" zwischen. dem An-

geklagten und dem später getöteten K@; var mit dem ge-

meinsamen Sturz an der Rinne auf die Straße beendet (US. 3

und 11). Kg lag auf dem Rücken. Der Ang eklagte kniete über ihm und hatte dessen Körper zwischen seinen Ober-

schenkeln. Er war nach seiner Position eindeutig Sieger. Das. u ergab sich auch aus den Worten: "Na, was willst Du armes Würstchen jetzt noch". Das. Schmurgericht | konnte dieses ver- | halten ohne Rechtsfehler als gegen . verletzung "mit ‚ebenso

gegenseitiger 1 Binmilligung sin sime

‚des 5: 226 a StGB". ' ansehen. tun: 8. ‚1m.

ı nden an den Hals as unter.

klagten bei dem Hinführen der Ber in N

. anpaen Aefenn ae a

nee

‚gebotene Notwehr

opf des Angeklagten dreimal mit

me ut den harten Ann zu ı schlagen. und. so ‚den späteren 26:

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| -A-

| Auch die übrigen Voraussetzungen einer Körperverletzung | mit Todesfolge sind bedenkenfrei dargetan. Die weitere

| Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung | hat keinen Rechtsfehler ergeben.

Hübner | Seibert . Mai

Pikart Pfeiffer

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