Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1967
BGH Beschluss vom 27.07.1967 – 2 StR 151/67
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
2_StR_151/67 BESCHLUSS 2081 015
In der Strafsache
gegen
den Arbeiter Günter LI m zus cn geboren arı (EEE 959 in in
wegen schweren Diebstahls i. R.
hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 27. Juli 1967 beschlossen:
In Berichtigung eines offensichtlichen Versehens wird der Ausspruch des am 26. Juli 1967 verkündeten Urteils
durch folgenden Satz ergänzt:
Dem Angeklagten wird die Untersuchungshaft seit dem 11. Oktober 1966 auf die Strafe angerechnet.
Baldus willms Meyer
Henning Baumgarten