Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1967

BGH Beschluss vom 27.07.1967 – 2 StR 151/67

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

2_StR_151/67 BESCHLUSS 2081 015

In der Strafsache

gegen

den Arbeiter Günter LI m zus cn geboren arı (EEE 959 in in

wegen schweren Diebstahls i. R.

hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 27. Juli 1967 beschlossen:

In Berichtigung eines offensichtlichen Versehens wird der Ausspruch des am 26. Juli 1967 verkündeten Urteils

durch folgenden Satz ergänzt:

Dem Angeklagten wird die Untersuchungshaft seit dem 11. Oktober 1966 auf die Strafe angerechnet.

Baldus willms Meyer

Henning Baumgarten