Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1966
BGH Urteil vom 24.05.1966 – 5 StR 119/66
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den Arbeiter Karl-Heinz DEE aus Hu. geboren am EEE 1940 ir ve (Harz),
zur Zeit in Untersuchungshaft,
wegen Straßenraubes i.R.
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 24.Mai 1966, 'an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt als Vorsitzender, a Bundesrichter Schmidt Bundesrichter - Siemer‘ ' Bundesrichter ° Dr.Börker Bundesrichter Kersting als beisitzende Richter,
Bundesanwalt Dr ib
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt Gi zu: zuge
als Verteidiger,
Justizangestellte un
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.November 1965 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels fallen der Landeskasse zur Last.
- Von Rechts wegen -
- 3 -
Gründe§
Die Revision der Staatsanwaltschaft, in zulässiger Weise auf die Strafzumessung beschränkt, erhebt die Sachrüge. Ihre Einzelausführungen erschöpfen sich in unzulässigen Angriffen gegen das tatrichterliche Ermessen. Das Rechtsmittel, das von der Bundesanwaltschaft nicht vertreten wird, ist offensichtlich unbegründet.
Sarstedt Schmidt Siemer Börker Kersting