Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1966
BGH Urteil vom 17.05.1966 – 1 StR 150/66
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
48:8 120/86 URTEIL
in der Strafsache
gegen
den chemischen Reiniger Josef 5 ) aus TB: geboren zu EEE 1924 :n vom.
wegen Unzucht mit einer Abhängigen.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 17. Mai 1966, an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Dr. Seibert als Vorsitzender, Bundesrichter Fischer Bundesrichter Loesdau Bundesrichter Mai Bundesrichter Pikart als beisitzende Richter, Bundesanwalt Dr. EEE in ücr Verhandlung, Staatsanwalt WB >:i der Verkündung als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 14, Januar 1966 wird verworfen.
Er trägst die Kosten des Rechtsmittels.
Von Rechts wegen
Gründe§
Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler ergeben. Daß die Tochter den Angeklagten trotz allem, was er ihr angetan, noch liebt (UA S, 6}, stand der Feststellung einer schweren sittlichen (seelischen: Schädigung keineswegs entgegen.
Scibert Fischer DLoesdau
Mai Pikart