Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1963
BGH Entscheidung vom 28.02.1963 – 5 StR 227/63
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2183 089
Im Nanen des Volkes In der Strafsache
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die Hausfrau Sierid SB =chorene BB ] geboren an ED ı 225 i: :: um,
wegen Gefährdung eines Kindes u.a,
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hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 10.Septenber 1963, an der teilgenommen haben:
Senatsprasident Prof,Sarstedt als Vorsitzender, Bundesricrterin Dr.Xolfka Bundesrichter Schmid Bundesrichter 5 Bundesrichter Kersting als beisitzerde Richter, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof iD als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Bibliothcksinspektorin en als Urkundsbeantin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt;
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts in Hannover vom 28.Februar 1963 dahin abseändert, daß die Freisprechung samt der Überbürdung von Kosten auf die Landeskasse entfällt,
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die
Angeklagte.
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Gründe§
Wie die Revision mit Kecht voriräst, bezieht sich die Verurtsilung wegen Verschens gemäß § 170d StGB auf diejenige Tat, in der die Anklage und der Eröffnungsbeschluß eine schwere Kunnpelei gsschen hatten, Deshalb war eine Freisprechung von der Anklage der Kuppelei und eine Überbürdung von Kost:n auf die Landeskasse nicht
zulässig.
Die Entscheidung entspricht dem Antrage des General-
bundesanwalts,
Sarstedt Koffka Schmidt Siumer Kersting