Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1961
BGH Entscheidung vom 10.02.1961 – 4 StR 536/60
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Beschluß
In der Strafsache gegen
den Arbeiter Heinrich V EB zus Solingen, geboren an DB: ED EBD ir TEE, zur Zeit in Unter-
suchungshaft, wegen Diebstahls im Rückfall
wird das Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtsiofs vom 10. Februar 1961 dahin berichtigt, daß der letzte Absatz wie folgt heißt:
"Die in dieser Sache seit dem 24. August 1960 erlittene Untersuchungshaft wird, soweit sie drei Monate übersteigt, auf die Strafe ange-
rechnet." Karlsruhe, den 9. März 1961 Bundesgerichtshof 4. Strafsenst Krumme Sauer Bundesrichter Martin
und Prof.Dr.Lang-Hinrichsen sind verhindert zu unterzeichnen.
Krumme Flitner