Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1961

BGH Entscheidung vom 10.02.1961 – 4 StR 536/60

4. Strafsenat

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Beschluß

In der Strafsache gegen

den Arbeiter Heinrich V EB zus Solingen, geboren an DB: ED EBD ir TEE, zur Zeit in Unter-

suchungshaft, wegen Diebstahls im Rückfall

wird das Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtsiofs vom 10. Februar 1961 dahin berichtigt, daß der letzte Absatz wie folgt heißt:

"Die in dieser Sache seit dem 24. August 1960 erlittene Untersuchungshaft wird, soweit sie drei Monate übersteigt, auf die Strafe ange-

rechnet." Karlsruhe, den 9. März 1961 Bundesgerichtshof 4. Strafsenst Krumme Sauer Bundesrichter Martin

und Prof.Dr.Lang-Hinrichsen sind verhindert zu unterzeichnen.

Krumme Flitner