Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1960
BGH Urteil vom 12.01.1960 – 1 StR 633/59
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
ı_StR_633/32
In der Strafsache
gegen
aie Hausfrau Anna QO s tert ag geb. Volkert aus Fürth in Bayern, geboren am 30. November 1934 in Fürth-Burgfarrnbach,
- Sachbezeichnung: Volkert Helmut u.a. wegen schweren räuberischen Diebstahls u.a,
hat der 1. Strefsenat des Bundesgerichtehofes in der Sitzung von
153. April 1960 unter Mitwirkung der unterzeichneten Richter beschlossen:
Das Urteil vom 12. Januar 1960 wird in der Urteilsforncl dahin berichtigt, daß es statt der Worte "an das Autsgericht - Schöffengericht - Nürnberg-Fürth" nunmehr lautet "an das Amtisgcricht - Schöifengericht -Rürnberg".
Gründe;
Schon aus dem Wortlaut der Urteilsformel geht hervor, daß die Sache an das am Sitze des Landgerichts befindliche Ants_ gericht verwiesen werden sollte. Die richtige Bezeichnung dieses Gerichts ist Antsgericht Nürnberg. Das offensichtliche Verschen im Ausdruck ist dementsprechend zu berichtigen.
Dr. Geier Werner Seibert willms Fischer