Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1959
BGH Entscheidung vom 12.03.1959 – 2 StR 14/59
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
‘2. 5tR 14-45/59
Beschluß
In der Strafsache gegen
den Handelsvertreter Hans MM , ohne festen Wohnsitz, geboren am sinne 1921 in KM zur Zeit ın der Strafanstalt DW
wegen schwerer Freiheitsberaubung u.&.
hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sıtzung vom 12. Marz 1959 beschlossen:
Dıe Formel des Urteils des Senats vom 11. Marz 1959 wırd dahın berichtigt, daß das Urteil des Landgerichts in Kassel vom 20. Marz 1958 insoweit aufgehoben wird, als der Angeklagte verurteilt worden ist und daß seine weitergehende Revision vennpefen wird.
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x ug y on Der börichtigte U Drveilssp rü in iautet demnach:
I. Auf die Revision das ingbhlagten wird das, Urteil des Landgerichts An, Kägsel „vom 20: März 1958‘ mit, den Feststellungen’ aufgehoben; ‚nönent" er verurteilt korden ist. In diesem ‚Unfange wird (die Sache zur neuen. ‚Verhandlung und Entscheidung? auchtüber dıe Kosten des Rechtsmıttels, an ‘ads Landgericht: zurlickveri1esen. . . Be “ Die wexteräenende: ‚Bevisisnl wird verworfen, II. Die Revısıon "des Angeklagten.igegen. das Urteil des Landgerichts in Kassel: vom 6.' Juni 1958 wird verworfen. Der Angeklagte hat ie. ‚Kosten ads ' Reöhtanittels zu nF:
tragen. »-
Grunde: x
Nach dem Inhalt der mündlich verkündeten Urteilsgründe hat der Senat beschlossen, der Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 20. März 1958 nur insoweit stattzugeben, als er dadurch verurteilt worden ist, nicht aber insoweit er freigesprochen worden ist, vielmehr insoweit die Revision zu verwerfen. Die Urteilsformel wurde jedoch dahin gefaßt und verkündet:
"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Kassel vom 20. März 1958 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen."
Diese Formel gibt den beschlossenen Spruch nicht vollständig wieder. Sie ist deshalb wie geschehen zu berichtigen.
Busch Dr. Dotterweich Dr. Arndt Dr. Schalscha Menges
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