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BGH Entscheidung vom 12.11.1957 – 1 StR 452/57

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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2 In Adanen des Volkes 837 Ügg

Ina der Stiraflseche gegen

geboren an 1014 in3B

2) den Versicherungsvertreter Ludwig f aus u , geboren an 1918 int Landkiseis R

3) san ersicherun;s skaufmann Rudolf BEE

wegen Abtreibung u.a:

hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 12. November 1957, an der te] nee nomnen haben

Bundesrichtier Dr. Pseiz sis Vorsitzender.

Bundesrichtsr Werner

Bundesrichter Martin Bundasrichter Dr. küb

Bündesrichter v Dr. Hengsberger als beisitzende Richter, . 'Oberstaatsammalt beim Bundesgerichtsuot uw als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Justizangestellter zn

als Urkundsbeamier der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten Dr. SEE: gen das. Urteil Ges Landgericht s Aussburg von 12. Juni 1957: wird verworien. Er hat die Kosien seines Rechts- ' mittels zu tragen. ! =

Auf die Revision der Staatsanwalts haft wird das Urteil insoweit nit den Feststellungen aufgehoben, . als gegen den Angeklagten Dr. mn kein Berufsverbot ausgesprochen worden is Zu

In dles ‚em Vnfa lung und Entso

ec! ET _ Bechtemivtels, an das Land

ng® wird die Sache zu neuer. Verhandheidung. auch Über üle Kosten dieses soricht zurückvervwiesen.

im übriger wirä die Revision der Staatisanwa ‚ltschaft

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Von Rechts wegen

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wegen Beirugs sowie wegen Beihilfe zar Abtreibung verurisilt und die Angeklagten Top uni SEE von der Anklage

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der Beihilfe zur Abtreibung frsigesprochen. Die Staatsanwaltschaft beanstandet den Freispruch und den Strafausspruch gegen Dr. SEE. Der Angeklagte greift des Urveil in

vollen Umfange an. Beide Rechtsmittel sind nur zum Teil begründet.

Te Die Verurteilung des Angeklagten Dr. SCEEEED wegen Betruges in Falle ScHBB is: in Uegebnis rechtlich nicht

zu beanstanden. Er hat der Schwangeren Sammy or<oop" egelt, er unterbrsche ihre Schwangerschaft, und sie kierdurck veranes an einer Stells des Ur teils, der spätere Besuch des Angeklagten bei Fräulein Sc» spräche "gegen eine be trügerische che einabireibungshahdlungen" ; es lie Be si ch je-

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n ihn ein Honorar von 20,-- DH zu zahlen. Zwar heißt

Vornahme von 5 doch dem Angeklagten nicht widerlegen, daß er nur in ‚solcher =.

Scheinabsicht gehande 1t habe. Wäre nur dies der. Tall, so hätte die Strafkemmer den Angeklagten alle erdings E w gen Beiruges verurteilen dürfen; denn. dies se eizt zeugung. des Tatirichters. voraus, daß der Angeklag "male des § 263 SiCB verwirklicht hat. Den Zusammen Johan äes Urteils ist jedoch. zu entnehmen, daß ‚die Strafkamner diese. Überzeugung gewon en hai; denn ‚sie stellt fest, der Ange: klagte habs der Wahrheit, Zanıd jer zu erkennen. gegeben, daß. er dem Wunsche der Patientin auf Unterbrec hung. ‚der: Schwanger schaft nachkommen wolle. An ande erer Stelle hebt die Sirafer hervor, der Angeklagte habe in Wirklichk seit gar ı

varan gelacht. hertsizuführen:

Schli23lich

der Angeklagte. habe bei einen späteren wlederholt.

Fon 5e Daraus geht nervor, daß le Sirafkerner gen anfänglichen

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such seine Scheinmmanipulationen nochnrel

betrügen oder abüreiben wollt

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e überwand und sich davon überzeugte, daß sr es auf einen e

Bctrug abgaseken hatt Die Revision beanstandet es mur., daß die Strafkammer das Verfahren im Falle on richt nach § 5 SITE 1954 einestellt hat. Die Strafksimner verneint jedoch rechtlich. nwandfrei eine Notlage im Sinne dieser Bestimmung. In den Strafzumessungsgründen wird zwar auf die durch die |

\achkwisesverbäten isse eingetreijene Verarmung der Familie des Angeklagten h ngewiesen. Die Schilderung seiner üin-

konmensverhöltnisse ergibt jedoch, daß er sich erst in gen Jahren nach 1952 in einer eigenen und eigentlichen Notlage befand, als er infolge der Verurteilung wegen Betruges die Zulassung zu den Ersatzkassen verloren und sich seine wirt

schaf liche ae nunmehr. zusehends verschlechtert hatte.

Diese N iotlags war verschuldet. Die: Straftat Fällt überdies in den Tabrıaar 1952. 5 | | \ |

II. Der Verurteilung des Angeklagten Dr. Se wegen. Beihilfe zur Abtreibung liegen folgende Feststellungen zu

Der Bauer RB ha ite seine 3ase Erna Sch zeschvängert. Sie beschlossen, die Frucht abtreiben zu lassen. RB a: sich an den Angel

zwar kein Abtireibungsrittel

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einem Arzt unzusehen veren brechen würde. Fo >=i

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einon soichen Arzt zu bemünen. Er gab Ss > sinen Zettel, sit den Namen und der Fernsprechnumer des Te. :: EEE teilte Dr. SW ser Wunsch Ger Erna Sch und des ROM ::::. D:. Ken iet Ti: ars bestellte ihn und Erna SCHEEEB zu sich. Er untersuchte sie und erklärte ihr dantı, vr müsse am nächsten Morgen dle Untersuchung

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wiederholen. Dies gescheh, nachdem Fräulein Sch in seinen Wohnzimmer Ünernachist hatis. Er verabreichte ihr eine Spritze Buskopan und sagte ihr, er brauche noch Instrumenrte. Die Putzfrau schlo2 Fräulein m Vor ncRendlich ein, sodaß äiese nochmals bei dem Angeklagten übernachtete. An nächsten Morgen ließ der ! Ingeklagte seine steumente ı sich noch einiges Zeit hinziehen werde. Er versprach, von sich hören zu la Nach einigen Tagen bestellte der Angeklagte Bi und Erna Schu telerafisch zu sich. Er teilte RED ©: daß er wegen de Zortge: schrittenen Zustandes der Schwangerscha Ft und infolge Fehlens beson derer Ins trumente die Abtreibung selbst u. u nicht: durchführen. könne ,.und riet ihm, unverzügli ch‘ die, Ärztin Dr. Ha _E ufzusuchen, deren Anschrift: er ihn be-

kannt gab. I 5 und Erna Ser wandten sich. an Fräulein.

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ran.

Dr. u die die Schwar nge: rechaft unterbrach. Dr. —— Z.

erhielt an ersten nage der B ehandlung 50, DM. .

.. Die Strafkammer Zindet Gi .e Beihl ilfe des Ai naörtäpten

Dr. SEE <= >in, 'daß er Ei PER Erna u

an Fräulein Dr u verviies. Sie nimmt an, der Ingeklagie.

| Nkeit gerechnet, daß die Bez sin Dr. Pen %

cher und rechiiicher Hindenn es ist denkgese‘zlich mög

klagte aas eine Mal durch Beirug

be) pet per] 3 D in in Par 5 o Hz § 23 u D = © ft D ( per] Ex: [n) O - Br B Er a) "& ie

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Reyision zu verweri

‚IIT. Die Revision der Staatisenwalts schaft wendet sich im

Falle Schu gegen den Freispruch der Angeklagten Tg und Se. oo |

Dem Generalbundesanwa Geschehensablauf. mit der S Ausch räulein Dr. aD Kurge durch den Angeklagten De SB ©: einen x Deisien bei natürlicher Betrachtungs-Meise als eine einhkeit] P ers int (Rest 58 | 113, 116). Daraus ergibt sich der äußere Tatbestand einer

zuzugeben, da 8 der gesamte S unbe srbrechung.

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68 - scheidung and Tötigkeit sollte die Angelegsnheit Überlassen nleiben; die Abvwreibung durch einen audersa Arzt habe er nicht gewollt-Diese Begründung trägt den Freisprach. Allerdings braucht sich der Vorsatz des Gehilfen nicht auf die Einzelheiten und die besonderen Umstände der Haupttat. zu. be ziehen. Diese

Willens liegen, wenn sie ihm zu vel: RGSt 67, 343 {f). Das war hi

in Dr. TB ausführte,

stellungen der Strafkammer

ED sind auch äure schv

im sechs ten Honate ? veniger. T

haus sin:

äie Unterbrechung siner Schwe nge hrung, wehn sie oh Es ist deshalb ein Gehilfes. seinen Be itrag auf

bestimmten ArzUÜ besc chrä ukü wiss

„Der Angeklagte CD hai

Beihilf? e zu der Schwanger scha?t seit der Neuf

Kunst und Erfal verlaufen soll,

‚begangen; sie ist das Dritte Stra Ss“

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Den Angeklagten wi un

weil sein Bestreben nur da auf

als Genilfen zu gewinnen. Das i standen; dem die Pätigkeit des stiftung zur erfo 1810 sen Beihil ebenfalls nicht st ibar (B6} 18T IV. Ein Berulsverbot gegen Dr.

Richt ausge »eprochen, weil er ks betreibe, Scndern für eire Vers

in dem Rahren seiner Vor

lung und seines gerec ‚bet werden sollen ‚da die Abtreibung gerade nichi d der Fall. Die zum Vorsatz des Angeklagten voll. Erna: Schü war . n diesen Zeitpunkt erfordsrti rschäft besondere ich ıne Tefahr zür die chwa ngere durchaus. verständlich, caß ai

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s-Abtreibung durch einen wills 2 erfolglose,

i deshalb nur eine

sunterbrechung der Erna Schu

assung des s 49 a StGB dur eseiz von 4 August 1953.

die mer £r ei.gesproche » ging, den Areoklagten U 5) St zechtlich nicht zu bean- .

Arseklag ten em ist als Ane. .

ine eigentliche Praxis mehr. icherungsgesellschaft tätig

Sana Ders Nehnasın re En Lo aA and GER SYONTISAUSUDUNE STENT 5 nıcht

Beruf aufgegeben hat oder daß er einen aus dem er durch ein ehrengerichtliches

sen werden kann {BCH EDR 1952, 5305 RG DR ein Zuwiderhandela gegen ein gerichtliche

:GB strafbar ist. Es kormti vielmehr daraus heit von einer weiteren Berufsausübung na fehr erneuter strafbarer Verfehlungen ‚ 221; BGH MDR 1956, 143; GA rafkammer prüfen ı und hierbei das

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sonders seine fri ühe ren Vors

der Sirafeusspruch rsen den Anaektast ı Rechisirrtun erkennen.

Werner 000. Martin Dr. Hengsberger ! -..

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