Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1957

BGH Entscheidung vom 03.10.1957 – 4 StR 321/57

4. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Als PDF speichern

2263 015

ZNDEn eh

rm Nanen des Vo:kes In der Strafsache gegen

den D’plom Brennerei-I enieur Kurt A — — au DEE, geboren an ® &. dp di Bo

wegen fahriässiger Tötung.

hat der 4, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der

Sitzung vom 3. Oktober 1957, an der teilgencmmen haber:

Senatspräsident Dr. Rotderg aeıs Vorsitzender,

Bundesrichter Krumme Bundesrichter . Dr, Sauer Bundesrichter Hoepner Bundesrichter. Dr.Flitner. als beisitzende Richten,

u

Staatsanwalt : als Vertreter der. "Bundepanwattechatt, Justizangestelltör-

u. als Urkundsbeanter” ‚Gbächäftgntsne,

- BASE re hy für Recht erkannts. En

Auf die Revision der Staatsanwaltischaft wird des Urteil des Landgerichts in Oldenburg (0ldbg.) vom 27. März 1957 mit den Fest. stellungen aufgehoben unä die Sache zur neuen Verhandlung umd Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmitteles, an das Landgericht in Osnabrück zurückverwiesen,

- Von Rechts weger

... 2 -.

er inde

> ER er ern

Der Angeklagte fuhr Ende Oricber 1656 gegen 5,25 Uhr‘ mergens, nackdem er schon 22 Stunden nicht mehr geschl.afen vud in der Nacht meurere Gastwirtschafien hosueky hatte, ni; dem Cnel-Kecori-Vagen seines Vaserz in Begieitung Ges Ken. dranıs Prii3 OD Sand. des Drogisten ruil Scre von a geh seinem Heinatert De. Naclı Darchlahren einer ZAnKBEUTTe geriet er mehrere Fünders Hetle” weiter evt einer gereden und freien Strecke etwas nach links an seiner Fahrtrichieng al na rrailse mit koher Gesrkwindigkeit gegen einen sır Linken Straßenrand stehenden Baum. Iabei wurde taz Taivseug vSli 18 sertzürmev;. Der ninten im Wasan ziszende Drosist Schmp erlit; einen Schädelhruch und starb en der Unfallstelis. Der neben dem Angeklagten 327sende,über 2 gen;ner schwere Kaufmann CaEE> wurde aus dem Wagen geseaLeuder +; Er eriitt schwere Verletzungen und siarb nach

einigen Tagen an einer imbolie. Sein Blu talkoholgeheit bemug Tur Leis des Unfalls 2; 81 Ko; während der des Angeklagien au? nöc hsvens 1, 16 Bo. errechnet „maräee.

“ ”.

Das Le nägericht hat. den) Ängsrlagten von dem Vorwurf " 5 Ger Fehr‘ 1äesiger. To tung in: Tateinheit mit fahriässi ger

Verkehr rege! ZEhräung freigesprochen, ‚Die hiergegen erhobene, Eu

Kevi sion der. Staatsenyalt schaft ‚muß Erfolg kabens

K7

Die ‚Strafkaume?. hat- ein Verschulden äcs Angeklagten aleas Für erwiesen erachtet; ‘weil. ulcht auszuschlieR en zei, daß.er. äurch seinen: Begieiter CB in de: Zenkvng dee "'

‚Fa hrseugs "behindert ı worden und es ihm deshaln nicht w& &-

lich geWesen sei, den Unfall, nech rechtzeitig durch Gegen-

‚steuenn. oder durch Abbrensen des Wagens. zu vermeiden, Auch

den Vorwurf, daß der: Angeklagte cen Xaufmann CE nenen. ci Platz nel men 103 ‚oder, das er zu schü ell gelsiren

est, obw ‚chl er die Ange‘ trünkenheit und ! Brmiläung nl

. . Br “a

n .

‘ ._.

=

vn ee

vn je

wie die dadurch begriidete Gefehr eincr Syv"zung Aurch ihn

Hätte verüsksichtigen müssen, THIS as Zandgericht für une: yegrindet, veil OWEED z1s iri.:xezter Mann bekannz; gewesen sei "uw der ne sehe nichts nabe wissen können, wieviel er arnon gaymmiiien De" hervor er s’rn in der varWwirvechaft

RZ za ihm geselle, Die "eststei..ng, Jdaß der Angeklagte ing Alkohelgenuszer und Üherridung Zahruntlichiig gewesen

ist, Dawdt die Strafkermer !edenfails nicht treffen zu

können, weil fer Angeklagte nach seiner unwiderlegten Einlassung von 7 vis 4 Uhr nechts nur ncch Coce-Coia geirun-

"ken habe ‘md sich dadurch ei nigermeaßen erZrischy haben

KLNNeo

Diese Ausführungen. eind nicht frei von Ressi ;sirri Un

1, Es braucht hier nicht erörtert, 29 werden, ob älc _ :

"Aust ührungen des Landgerichts, deß die in gesader Linie -

über eiile HÄNGE. von 60 bis 70 m auf, den Infailbaum zulaufender Fehrsy:ıren,. ‚die auf ein Abkommen des Wagens von der Falwndahn ınfolge Übermiläung des Fahrers hindeuten, und eben-30 Gas Yehien von Brens-; Russch- und Schievderspiren keine piötziiche Behinderung des Angeklagten durch seinen Begleiver ausschlönse 2, mit ‚der ailgemeinen Lebenserfahrung ver-- 'mparı werden ‚können. -Denii die St: vafkemner steil; jeden“. is zu geringe Infcrderungen an ale Sorgfeltspliirht eines Kraltfahrers, indem sie meint, dem Angeklagicna könne es nicht vorgencrlen verden, deß er OB ich: eheilso le DE ei Antritt der Fahrt au? oinem der hinteren

latz nahmen lie$, weil CE nich: euzunarlzen g0-

09

rm

er) u)

hg

tse

wesen sel, daß er unter Alkoncieinwirkung stand, vnd der Anscklagse isıht Habe wissen können, wi ieriei Ailotoi äieser innkfteste blenn vor der Begegtung mi5 Im Beirinnei NeDe, |

Wis Ger Bindesgerichtshof in »eincer Entsckeltung vom

.—.m - -

2. Angeey 1555 — BOHST 9, 775 - ausgesrrorken kat, muß oin

a Er‘

Er j Pa ER Bi, . iR Ken Kraftzäahrer immer darauf bedacht sein, daß er nicht Aurch . % fe | die Mitnahme anderer; iüsbesonderc angetrunkener Personerf S

u in der Jeliing nd Beälenen des Fehrzeugs nehindert wird

3 (3 7 Abo. * Satz 3,8170). Aulerdings hängt es von den Um-

siänder des Fanzel alles ahı,.oh cr !ure Mitnelme “berhaup't ablehilen oder w enigstens vereitlassen muß, daß sie nicht neben ihm siszen. m su verhüten, daß sie asrch ungeschickte" cA2r WNDesoimene Bevregungen auf leitung cGer Beälenung des Neurseuge cinvirken. Während der Fahrt mu} or sLcen jedenfails s5ets der Gefahr bewußt bleiben; die von einem angevzunkenen Fairgast ausgehen kann. Dieser Lage muß er vor alicn seine, Fahrgeschwindigkeit anpassen.

a .

-.

"

tr mi mn

Nach den Trieilsfests sel. lungen hatte sich om» schon ia der Gastwirtschaft Meg, üle der Angekiarte gegen 21.00 Uhr aufgesucht hatte, zu ihm an den Tisch gesetzt und wındenweise Bier und Schnaps ‚ausgegehen: Ver 1.00 Ihr kam „202 Schu» hinzu, Gegen 1030 Uhr, verließen aile drei diese Wirtso haft und kehrten gegen 2,00 Uhr in der Fernfebrergaststätte 1 ein. Erst gegen 4.00 Uhr. fuhren sie weiter nach Di m : zum rn ED Een": Da sie diese Gastwir;scheft verschlossen Zanden;- entschlossen sie sich Fo zur Rückkehr, Hiemach var Op mit, dem Angekl Lagten ' ., moch eiwa sieben Stünden witerwegs getesen und hatte sich während dieser Beit" vorhehmlich in Gastwirisch alten auf sehaisen. Daß er dort eben -ali i5 ‚dem: Al.kohci siggrash, 70- weist nicht wır der später dei ihm Tesiger teilte: Bit: tellckoigehelt von 1,82 0. ‚Dies mus vielmecr con GATaU3 entaonnen werden, daß .er. ‚hehrere Runden Bier und Scrneys' aus- : ge. Als genias senhafte er Kral Lehrer höite der Angeklagte, . der! die ganze Zeit mit Mö 7 zusemmen gewesen war, auch cine genaue Kenntnis des von diesem geicseenen Alyschols denit reckren missen), daß ‚sein Begleiter da>cn das iange ... ‚Weohn,, erben. und den in ne} iner Gegenwart setrinkenen I izoho]

L° .. P = ww”, v " r “ . . Pa . .

LE ie en Ach De

vv

LE BE En 2

..— m

.

Ri

Fe 3 ... . ı on 7 rm - " \ I Mint. ermüdei und mindestens angeheliert sein könnse und ibn des- - se ”. aan » bei. seiner außergewähniiichen Körperschwere in der

Unrung des Fahrzeugs behindern werde. Er hätte sich daher

; | von vornherein hiergegen schützen können, indem er ihn

nenen Schi hinten im hiagen mitTehren 1icß, Wenigstens sber hätte er so langsam fahren müssen, daß er im Failce

- einer Behinderung äzrch OB ;ederzeit anhalten !:onnte, Die vom Landgericht erwähnte Geschwindigkeit von 30 Im/st war hier entschieden zu hoch.

Entgegen der Auffassung des Tetrichiers könnte der 4 Angeklagte auch dann pflichiwidrig gehandelt; haben, wenn er; - wie die Stra”kemmer für möglich hält - zunächst nur rersucht haben sollte, sich der Benindervug durch OB zu erwehren, cäne &leichze ivig die Bremse zu betätigen. Faıis uuB, wie das Dendgerichi erirveri, sich im Schlaf zur :

irken Seite geneigt hä hätte cder ‚ger nach inis kinüberge-- er . Feiten cder hinühergerutsch‘ u wäre, hatte der Angeklagte, f vn den Wagen sicher weiterführen zu können ;„ sölort anr- re halten und CRBEERED veranlässen müssen; sich nach hinten zu

u. [

nr

ge: setzen,‘ ce en sl ul

Ob der Beschwerdeführer ‚nach: seinen persöniichen Fähig-RE kei’ten-in der Lage: war; seine Verpflichtungen zu erkennen Kr: vnd danach ‚zu Kendelr, bedarf allerdings noch näherer Post ae | stellungen durch den Tatricht ers‘

yo: rn

u f j s Rechtliche Bedenken bestehen schlieRiich- such gegen w die erebgungen, eu3 denen ‘der Tatri ichver äle Annahme der

neugeinden Fahrtü chiigkeit des Angeklagten im Sinne der 88 =15 & Nr 2 StGB und 2 strzo ablehnt. Zwar betrug der Bivtaikonolgsnals Ges / Angeklagten zur Zeit des Unfeiıs Fa TWlier Berüskeich;igung der noch nach diesen Teitipunkt u "geirinkenen geringen Meuge Brazuiwein wur nichstsns 1.16 %o,

wedureh allein ncch keine wesens!’.che Beeinträchtigung der Fsehrsıcherheit des Angeklagten nacııgewiesen werden könnte, Jedoch wird die Wirkung des Ar.kohoigenusses durch starke Ermüdang erhöht, die das Landger:. mt zuiref£enä bejaht hat, veiı der Augekiagte schen 22 Stimden nicht mehr geschlafen nabve. Das Susammenviiken dieser peiden Umsiände hat die Strafkemmer indes nicht .eröriert, so daß si.ch nicht ausschliessen 183%, des sie dies nich; erwogen hat. Wem im Trieii sodenn hervcrgehchen wird, der Angeklagte könne sich NLEeüerT einigermaßen | er{frisch;" haben, weil er von 2 bis

4 Var mu ucon Ceca-Cela getrunken habe,.sc iss "nier ersi.chtlj.ck nicht berücksichtigt, daß die Errüshs eruig Im’ Aeiipunkt Ges Unfalls wieder abgekiungen gewesen sein kam.

Nacr aliedem muß das angefochtene Urteil aufgehoven wevden. Dem Senat erschien es zweckmäßig, die Sache zur neuen, Verhanälung, und Entscheidung an das henachbarte. Landvertont in 9enebrück, zurückzuverweisen,. .

Fu -. eu nt '. - \ FREE Fu GEL Bar VE FE zoo . . r' “: r » \ 2 „Ar: n ' „*» . 7 .. \ N, nt on aa FE . ı . . . N . as . ed u, BEE 7 BES Er u TE SE GE et 5 Page ’ en Ts Ar Zug ı F r " 7 Yı Y x » F NG RER ’% u, § 53 3 ES x. Pr pa! FR En N Po Du Pr Ben EEE TE n rer, ER = e&. RT TS ec . ‚ .. . ” " ERAL " Fi Fe ER PEN SH & ER Eu it “, 2 et zn Zr en # = ERTL ER a , - Er - £ Dun Er ee: Pu Pi gs! Br . vr . ” = f\ .. - aA -. ." u. ” ‘ . ". er ae Dig ar Sr Te - . ." . . "bs - D r® ’ De NT WIRT GES EN En ' " - re sch AS Bi ar Re ’ es" ENG ya. Pau hc DR ES ' ” . NET Bun STR EN Ty ' [4 DE [IE U a Kae SE ZU BT u 4 P , r . E a 3 FR in 2 ” „. irn < oo WE EEE I He Fee Zen BZ LES ee x >, ln VNzaetlg SSMER "n Gr ur SE 7. So De Ze ER BERSEr Zr Eng 2 .. en Pr I ° et, x . “ ER RE RENBN EEE 2251 2a NOBRTE Te ' 2 Fa er 7 F NT r, Dr ee 1 a Br 3 5 N, Ge BE Een } en. nat ‚ 3” HM] “: NR „7; x oe ir DL - en u.” . Yen r . . " ae,ır P ..- “7 ‘ 1°’ IK . .._ FOR ee . 1 FR z \ et er? ro . ..z Far eg . Kuaaı .. Da nn u .’ . tn ’ . “. ” “ Imre FARBE Pa 1a Jh: Zu 17 Zu . . jr . Bu . . % .. . " > » Fe i un oo. x " y . “ : ”_ . " . r? | . f iR [3 ® u Be 3 r = ' «

N f

un rt

x >

y D

Diese Entscheidung entspricht dem Antrag des General-

hbunrdesanaslts,.

Retberg . Krumne Sauer

Bundesrionter Hoepner ist dureh Erkranicing an Unterschreiben verhiudert.

Rotberg - Flitner

Dr 5 N ‘ı t r - t ' » ' 1 x 4 ar oa! ' . + - . - u “ La » . Ira ' . . .n . ı we \ N e. ' a RU ’ . 1? N Im. Ju BE > . \ Pr) Fe our “en “. „ nor.! O2. „ia... Fi Ber x ' .. ' FL FE nd IE 1 “ we .k Ey ä De . i ".,.4 DER ne ı an. \ Pa} - LH a 5% nt‘ i tn Bir tn.’ Im Pr, Sn? ur Zu > -i ac ER. Zr Er el ’ = Ir ” 2m ı u Pu > ; yo ı - P i A I L- ir BR ..t a ık „ > ” . x Hi . - r ” u f- . DT u : r - : . Ne 5 Br Eee Auge „? 1 . m rer u) ' - hg ge wa zei, „ ur'l” u Se: 7} nett. ie . Dun an“ 15, :. rm. Ber gr vr. au nn “ “e y t, Yır De Be - .— Made Pa) F .. Pe ee En 0 ; OR Ser . Ne AR 7 oo. “ I. . ı. - ua Du 2 tue. “ ' “r. BEN ’ . PER TS . » a m r . „ot, ı FR Ir $ı ? a Anke Pa 4 . Kan: utren a‘ "Fr. - - ”* ” B 2m,” ” ws # ” . .t,n