Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1957

BGH Urteil vom 29.01.1957 – 1 StR 360/56

1. Strafsenat

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Beschluß

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vom 15. Februar 19%”

In der Strafsache gegen die Hausgehilfin Frieda. 8 a aus, > wegen Meineids ü

wird der erkennenäe. Teil des Urteils vom 29. Januar 1957 zur Klarstellung dahin ergänzt, daß hinter der Zahl "1956" die Worte " ‚söweit es sie betrifft, " eingefügt werden.

Dr. Hörchner Dr. Peet2 Mantel

Werner . . Hübner