Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1955
BGH Urteil vom 24.11.1955 – 5 StR 427/55
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
5 StR 427/55 Lob
Beschluß
In der Strafsache gegen den Tiefbauarbeiter Gustav B m
aus RM (Holst.), geboren am MED 1912 in EEE (Samıana),
wegen Meineides
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Anhörung des Oberbundesanwalts in der Sitzung vom 24.November 1955 beschlossen;
Der Tenor des Urteils vom 1.November 1955 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit Aahin berichtigt, daß er wie folgt lautet;
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts in Lübeck vom 7.Juni 1955 folgendermaßen ergänzt:
Dem Angeklagten werden auf die Dauer eines Jahres die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Er ist dauernd unfähig, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Dr.Rotberg Sarstedt Dr.Koffka Schmitt Börker