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BGH Urteil vom 14.10.1955 – 2 StR 508/53

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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7298 917

Lm Namen des Tolkes

Inder Strafsache gegen

den Arbeiter Erich IL EEE aus Bu schoren an ÜB 3 5 :: eu.

wegen Fahriässigen Falscheides

hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der

Sitzung vom 2/. November 955, an der teilgenommen haben:

ident Dr. Moericke 8 sitzender, Bundesrichter Werner Bundesrichter Dr. Sauer Bundesrichter Dr. Arndt

Bundesrichter Dr, Menges

als Vertreter der Bundesanwalüöschaft,

Justizangestellter

a_Ls Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. für Recht erkannt:

uf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Bremen vom %. August 1955 wird die

S e zır Entscheidung über die Trage der Strafaussewzung zur Bewährung und über die Xosien des Rechtismistels an das Landgericht zurückverwiesen. Im übrigen

wird die Kevision verworfen.

Von Kechts wegen

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen fartese.. ja} oO

‚izber Talscher uneidlicher Aussage vor Gerich“ zu

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sexöiis Monaten Gefängnis verurteilt. Durch Urte vom

der erkennende Senat das

Lrühere Urteil des Landgerichts gegen den Angeklag-2

urch das er wegen derselben urte

Tav zu derselben Strafe verurteilt worden war, m Strafausspruch mit den diesem zugrunde liegenden Fest-Stellungen aufgehoben und insoweit die Sache zur neuen

Yerhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück-

das nur noch im Strafausspruch nachprüfbar ist,

‚5% olTensichtlich unbegründet, ausser in einem Punkt WIL Rücksicht auf den seit dem I. Oktoher |953 gültigen 8 25 SSGB nF muss nämlich die Sschs an das hand-

gericht zum Zwecke der Nachholung einer Entschei Aung

darüber zurückverwiesen werden, ob dem Angeklagsen

bedingte Strafaussetzung zur Bewährung erteilt werden

soll oder nicht (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 14.10.1955 - 2 StR 40/55-,zum Abdruck in der

Antlichen Sammlung bestimmt)

Dr. Moericke Werner Dr. Sauer

Dr. Arndt Menges