Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1955
BGH Entscheidung vom 17.05.1955 – 5 StR 100/55
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Im Namen des Volke § 795
In der Strafsache 37 gegen
den Kaufmann Theodor E Ey zu: Lamp, dort geboren an EEE 1897, wegen versuchten Sittlichkeitsverbrechens
nach § 175a Nr.3 StGB
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der sitzung vom 17.Mai 1955, an der teilgenommen haben;
Bundesrichter Sarstedt als Vorsitzender Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer Bundesrichter Dr.Börker als beisitzende Richter, Bundesanwalt Dr’ in der Verhandlung, Oberstaatsanwalt MW nei der Verkündung als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizobersekretär uw als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 13.Januar 1955 nebst den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Ent- ‚ scheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landgericht zurückverwiesen.
- Von Rechts wegen -
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Gründe§
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Verbrechens gemäß. § 175a Nr.3 StGB verurteilt. Seine Revision rügt Verletzung des sachlichen Strafrechts. Sie führt zur Aufhebung des Urteils.
'Das Urteil beruht auf folgenden Feststellungen zum äußeren Hergang. Der Angeklagte begann um 23 Uhr in einer Gegend, "wo sich häufig Strichjungen herumtreiben", und two es genug öffentliche Uhren gibt", vor einem Kino eine Unterhaltung mit dem Jugendlichen HB, indem er ihnnach der Uhrzeit fragte. Im Lauf des. Gesprächs fragte er ihn, ob er Lust und Zeit habe, Bilder von schönen Frauen zu sehen. HE "vejahte dies nicht, ging aber doch weiter mit.dem Angeklagten, sei es,. weil ihn diese Aussicht wirklich reizte, oder daß er, wie er selbst erklärt, schon in diesem Augenblick den Verdacht. faßte, daß der Angeklagte unzüchtige Absichten mit ihm habe. Der Zeuge beabsichtigte, den Angeklagten dem nächsten Polizeibeamten zu übergeben", Auf dem weiteren Wege fragte der Angeklagte, ob a schon eine Freundin habe. HOEEEEED sazte, dann sel ja’ die Mark nur noch fünfzig Pfennig wert. Der An-. geklagte entgegnete, dabei könne ihm ja auch etwas anderes als Geld abgehen. "Er sagte auch noch, es sei.so heiß, daß man am liebsten nackend gehen möchte (tatsächlich war e8 ein sehr heißer Tag), und HE habe eine !'geile' Hose
." ya mit in die #ohnung des Angeklagten. Dieser zeigte ihm ein Nagazin mit Bildern nackter Frauen und fragte ihn, ob er dafür Interesse habe. HE verneinte. Der.Angeklagte ‘legte nun das Heft fort, trat zu TEE Hin, der mit übergeschlagenen Beinen dasaß, faßte an. seinen Oberschenkel, sagte, HOEM habe schöne Schenkel, und glitt dann mit der Hand höher hinauf. Nun stand HEEED auf und sagte, er müsse nach Hause. Der Angeklagte versuchte, ihn zum Bleiben zu nötigen, und sagte, er verstehe nicht,
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waren er denn erst s3 weit mitgegangen sei, wenn er nun sch:'n wieder g>hen wolle. Als AB sich dann verabschiedete, forderte der Angeklagte ihn auf, doch einmal ‘wieder zu ihm zu kommen. “
_ Die Strafkamer führt aus, ©8 habe sich nichts dafür "ergeben, daß der Angeklagte damit rechnen "konnte", HBvweräe von sich aus zu unzüchtigen Handlungen bereit sein, "Die Tatsache allein", so fährt das Urteil fort, "daß der Zeuge sich in der Gegend des Millerntor, wo Sich häufig Strichjungen herumtreiben, aufhielt, konnte bei dem Angeklagten noch nicht eine derartige Vermutung ' erwecken. «Auch wie sich der Zeuge auf die Gespräche und die Einladung des Angeklagten, mit ihm zu kommen, verhielt gab diesem keinen begründenden Anlaß, zu meinen, daß der Zeuge zur Unzucht bereit sein würde."
"Es kommt für den Vorsatz der Verführung nicht darauf en, wab der Angeklagte annehmen "konnte't und ob er begründeten "Anlaß" zu einer bestimmten Meinung hatte, sondern darauf, ob er erkannt oder mindestens damit gerechnet ' hat, daß HE von sich aus nicht: zur gleichgeschlechtlichen Unzucht geneigt war, Diese Feststellung ist den Ausführungen des Landgerichts bei der hier gegebenen Sachlage nicht deutlich genug zu entnehmen. Sie geht auch nicht aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe hervor. Dieser spricht vielmehr für das Gegenteil;
Der Angeklagte knüpfte die Bekanntschaft in einer: Gegend an, "wo sich häufig Strichjungen herumtreiben", wo also im allgemeinen anständige Jugendliche nicht mehr um 23 Uhr herumlungern. Die Strafkammer vermißt eine glaubwürdige Erklärung des Angeklagten dafür, warum er gerade nach der Uhrzeit gefragt habe, obwohl ces dort "genug öffent. liche Uhren gibt", Unter diesen Umständen war die Frage in der Tat auffällig, auch für den Angesprochenen; und es bedürfte gerade deshalb der brörterung, warum der Angeklagte
nicht eben aus der Tatsache, daß HB sich trotzdem
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auf dieses so eigenartig eröffnete Gespräch einließ, g0- schlossen haben kann, How sei. ein Strichjunge. Entsprechendes gilt von der Fortsetzung des Gesprächs. Die Frage, ob HE (um 23 Uhr) noch Zeit und Iust habe, Bilder von schönen Frauen zu sehen, fiel selbst dem unerfahrenen HMM derart auf, daß er daraus auf unzüchtige Absichten des Angeklagten schloß. Es müßte zum mindesten näher dargelegt werden, warum nicht auch der Angeklagte erkannt haben sollte, daß Hi ihn verstanden hatte. Hip "beabsichtigte, den Angeklagten dem nächsten Polizeibeamten zu übergeben", Der weitere Verlauf legt die Annahme nahe, daß er es aber erst einmal zu Handlungen kommen lassen wollte, mit denen. der Angeklagte eindeutiger zu überführen sein würde. Denn
sonst ist kaum zu verstehen, warum er ihn nicht schon unterwegs der Polizei übergab, und warum er sogar in die Wohnung des Angeklagten mitging. He mußte sich,
wenn er ‚seine Absicht ausführen wollte, zunächst einmal verstellen. Er mußte so tun, als sei er nicht grundsätzlich abgeneigt; und dem entsprechen auch alle Feststellungen über den weiteren Hergang. HEMB nahm erkennbaren Anstoß weder an der Frage nach einer Freundin, noch an der zweideutigen Bemerkung, ihm könne "etwas- anderes abgehen", noch an der Redensart vom "Nackendgehen", noch schließlich an der Bezeichnung seiner Hose als "geil". Nach all diesen Anzüglichkeiten, die er als solche auch durchaus erkannt hatte,. ging er in der Nacht mit einem fremden Hann in dessen Wohnung. Daß HB ihn auf diese Weise nur überführen wollte, kann der Angeklagte nicht erkannt haben; denn sonst hätte er sich wohl vor ihm gehütet.
Im Zimmer des Angeklagten angekommen, sagte TOGEEEEEEEEED allerdings, er müsse gleich wieder gehen. Aber sein Verhalten stand dazu im Widerspruch. Denn er setzte sich, rauchte eine Zigarette, die der Angeklagte ihm anbot,
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sah zu, wie der Angeklagte sich Schuhe, Strümpfe
und Hemd auszog,.wartete auf den Angeklagten, ' während dieser nebenan den Hund beruhigte, und ließ: sich dann die Magazinbilder von ihm zeigen. Daß er die Frage des Angeklagten, ob er Interesse. für die Bilder der nackten Frauen habe, verneinte, ließ sich . nach allem Voraufgegangenen auch dahin verstehen, „daß er eher an gleichgeschlechtlicher Betätigung
. Interesse. habe. Erst als der Angeklagte ihn berührte, ‚stand er auf und machte Anstalten zum Gehen. Bis zu diesem ugenbliok ist bisher nichts dafür dargetan, „daß der Angeklagte erkannt haben sollte, HAMEEED
u. sei Zur. Unzucht nicht bereit. Das angefochtene Urteil ‚sagt‘ "das nicht ausdrücklich; aus dem Zusammenhang ‚kann es keinesfalls entnommen werden. oo:
Allerdings versuchte der Angeklagte jetzt ‚noch, HB zun Bleiben zu nötigen. Ir fügte hinzu, 'er verstehe nicht, warum HD denn erst. 80 weit nit- . gangen sel, wemn er nun schon wieder gehen: wolle. Diese Bemerkung lag nach allem Voraufgegangenen in der Tat nahe. Die Strafkammer wird prüfen müssen, ob sie’ nicht ergibt, daß der. Angeklagte geglaubt hat, ei wolle sich nur. ‚zieren. ‘Schließlich forderte‘ ‘der Angeklagte U) beim Abschied noch auf, doch einmal wiederzukommen. Diese letzte Bemerkung kann für sich allein nicht mehr als Verführungsversuch angesehen werden. Denn es war nunmehr
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ganz offensichtlich, daß ip nicht wiederkommen würde, wenn er nicht etwa doch von sich aus zur Unzucht bereit sein würde.
Die Entscheidung entspricht dem Antrage des Oberbundesanwalts.
Sarstedt Dr.Koffka Schmidt
Siemer Börker