Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1955
BGH Entscheidung vom 08.02.1955 – 5 StR 677/54
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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Namen des_VOo Ike s
In der Strafisache er, gegen Og
den Arbeiter Tred S um z=u= DEEEED , dort geboren an EEEED 1925,
wegen lieineiäs
hat der 5.Strafsenat des Bundeszerichtshofs in der Sitzung vom 8.Februar 1955, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Dr.Rotberg als Vorsitzender, Bundesrichter Sarstedt Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Schmidt Bundesrickver Dr. Börker als beisitzende Richter, Oberstaatsanwalt EEE als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizobersekretär EB als Urkundsbeanmter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision cer Staatsanwaltschaft wird das Urteil des landgerichts in Berlin vom 30.August 1954 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Intscheidung, auch über cGie Kosten der Revision, an das Landgericht zurückverwiesen.
- Von Rechts wegen —
Gründe,
Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen fahrlässigen Falscheids verurteilt. Die zu seinen Ungunsten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft rügt Verletzung des sachlichen Rechts. Der Oberbundesanwalt vertritt sie.
Das Urteil kann nicht bestehenbleiben. 58 legt kein fahrlässiges Verhalten des Angeklagten dar, sondern stellt fast alle tatsächlichen Voraussetzungen des Vorsatzes fest und schweigt nur darüber, ob der Angeklagte sich bewußt war, daß seine TTahrheitspflicht als Zeuge und sein Zid sich auch auf den unwahren liebenpunit seiner Aussage erstreckten (vgl BGHSt 1,148). Nur aus diesem Grunde ist der Senat nicht in der lage, den Schuldspruch zu ändern und den Angeklagten wegen iieineids zu verurteilen.
Dr.Rotberg: Sarstedt Dr.koffka Schmidt Dr.Börker