Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1955

BGH Entscheidung vom 30.01.1955 – 2 StR 215/53

2. Strafsenat

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In der Strafsache

geboren

‚7%, in Un-

der 2. ütraisenat des Bundesgerichtsuofs in der Sit-

von 5. Juli 1953, an der teilgenommen haben:

„enatspräsident Dr. lloericke 1

als Vorsitzender, jundesr] ter Werner Bundesrichter Dr. Ludwig Bundesrichter Dr, Ortlieb

er Dr: Arndt si’

aft =,

besnter der Geschüftsstelle,

Necat erkannt:

üle Revision des Angeklagten gegen das Urteil des

Landzerichts in Osnabrück vom 30. Januar 1955 wird v verworfen. Die seit 30. Januar 1953 erlittene Unter- "t i, soweit sie 3 Monate überstoligt, auf

Der Anschklaste trägt die Kosten der Devision,

Von Rechts wegen

icht hat den Angeklaäten unter Freisprechung 1a Übrigen wegen Betruges in [inf ?öllen, Untreue in zwei Pillen und Unterschlagung in einen Tslle verurteilt. Seine Revision erhebt eine Verlalirensrüge und macht oune weitere Ausführungen Verletzung materiellen Rechts geltend. | 7 „ie Verfahrensrige ist unbegründet. ausweislich ver Sltzungsnlederschrift ist der von der Revision bezeitinelbe Bevweisamtrag nicht gestellt worden, Eine Verletzung von § 244 Abs 3 StPO kommt daher sient in Bevracht. L£ Jie auf die allgemeine Sachris bige Übersrüfuns des Urtei

e gebotene allsei-

ls hat keinen Rechtsfehler

da auf alle

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Werner

Dr. Ludwig ’r. Ortlieb ör,