Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1955
BGH Entscheidung vom 30.01.1955 – 2 StR 215/53
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
! Bu Lat
In der Strafsache
geboren
‚7%, in Un-
der 2. ütraisenat des Bundesgerichtsuofs in der Sit-
von 5. Juli 1953, an der teilgenommen haben:
„enatspräsident Dr. lloericke 1
als Vorsitzender, jundesr] ter Werner Bundesrichter Dr. Ludwig Bundesrichter Dr, Ortlieb
er Dr: Arndt si’
aft =,
besnter der Geschüftsstelle,
Necat erkannt:
üle Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
Landzerichts in Osnabrück vom 30. Januar 1955 wird v verworfen. Die seit 30. Januar 1953 erlittene Unter- "t i, soweit sie 3 Monate überstoligt, auf
Der Anschklaste trägt die Kosten der Devision,
Von Rechts wegen
icht hat den Angeklaäten unter Freisprechung 1a Übrigen wegen Betruges in [inf ?öllen, Untreue in zwei Pillen und Unterschlagung in einen Tslle verurteilt. Seine Revision erhebt eine Verlalirensrüge und macht oune weitere Ausführungen Verletzung materiellen Rechts geltend. | 7 „ie Verfahrensrige ist unbegründet. ausweislich ver Sltzungsnlederschrift ist der von der Revision bezeitinelbe Bevweisamtrag nicht gestellt worden, Eine Verletzung von § 244 Abs 3 StPO kommt daher sient in Bevracht. L£ Jie auf die allgemeine Sachris bige Übersrüfuns des Urtei
e gebotene allsei-
ls hat keinen Rechtsfehler
da auf alle
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Dr. Ludwig ’r. Ortlieb ör,