Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1954
BGH Entscheidung vom 06.04.1954 – 2 StR 106/54
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Im yamen des Volkes
in der Strafsache gegen
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TED, geboren am GEEEEID 01: in PD (Heckienburg), F
wegen gemein nschaftlicher ortgesetzter gewerbsmässiger Be Aogabenhirterziehung 2
hat der Z. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung cl
vom 6. April 1954, an der teilgenommen haben: Br & Senatspräsident Dr, Moericke & Ee als Vorsitzender, Bi
Bundesrichter Dr. Dotterweich " Bundesrichter Werner Bundesrichter Dr. Arndt Bundesrichter Dr. Menges i " als beisitzende Richter, “ Staatsanwalt Dr. END ix als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellter iD
Für Recht erkannt:
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Köln vom 10. Juli 1953 wird die Sache zur Verhandlung und Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung und über die Kosten des Rechtsmiitels an das Landgericht zurückverwiesen.,
im übrigen wird die Revision verworfen.
Von HKechts wegen
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Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter gewerbsmässiger Abgabenhinterziehung unter Anrechnung der vom 18. September 1950 bis . 4. November 1950 erlittenen Untersuchungshaft zu einer Gefängnisstrafe von vier Konaten und einer Geldstrafe sowie zu Wertersatz verurteilt.
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Die Revision des Angeklagten, die Verletzung des sachlichen Rechts rügt, ist offensichtlich unbegründet.
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Die Sache war jedoch zur Prüfung und Entscheidung über B die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 23 2; R
StGB nF an das Landgericht zurückzuverweisen (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1953 - 2 StR 40/53 -, NIW 54 S 39).
Dr. Koericke Dr. Dotterweich Werner Dr. Arndt Menges
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