Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1954

BGH Entscheidung vom 08.01.1954 – 1 StR 518/53

1. Strafsenat

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Beschluss§

In der Strafsache

gegen

den Handelsvertreter Arthur Sch ip u: a. geboren an BB: ED EB in TED , Gemeinde : iD.

wegen fahrlässigen Falscheids

hat der l. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung

vom 8. Januar 1954 beschlossen: Das Urteil des Senats vom 15. Dezember 1955 wird in der Formel, wie folgt, berichtigt:

Nach der Jahreszahl 1953 ist einzufüg sen: ", soweit der Angeklagte verurteilt worden ist,

Nach dem Wort "Sache" ist einzufügen: " in diesem Umfange ".

Dr. Körchner Nantel Glanzmann Heimann-Trosien Dr. Schalscha