Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1954
BGH Entscheidung vom 08.01.1954 – 1 StR 518/53
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Beschluss§
In der Strafsache
gegen
den Handelsvertreter Arthur Sch ip u: a. geboren an BB: ED EB in TED , Gemeinde : iD.
wegen fahrlässigen Falscheids
hat der l. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung
vom 8. Januar 1954 beschlossen: Das Urteil des Senats vom 15. Dezember 1955 wird in der Formel, wie folgt, berichtigt:
Nach der Jahreszahl 1953 ist einzufüg sen: ", soweit der Angeklagte verurteilt worden ist,
’
Nach dem Wort "Sache" ist einzufügen: " in diesem Umfange ".
Dr. Körchner Nantel Glanzmann Heimann-Trosien Dr. Schalscha