Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1953

BGH Entscheidung vom 06.10.1953 – 2 StR 471/53

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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im Namen des Velkes n der strafsache gegen

m. kehoren am OK 1900 in KB. :

Untsrsuchungshaft,

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ter Notzucht u,

nezen fortigesetz hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

in der

vom 6. Oktober 1953, an der teilgenonnen haben: Senatspräsident Dr. Moericke a)\s Vorsitzender, Bundesrichter Verner 3undesrichter Dr, Ludwig Bundesrichter Dr. Wilims Bundesri ichter Dr. Men als beisitzende Richter, Bundesanwalt Dr. ED als Vertreter der Bundesanwrlischaft, ellter ED Inds ;heamter der Geschäftssielle, für Recht erkannt: Auf die Revision des Angeklagten wird ans Urte Landgerichts in Köln vom 1. Juni 1952, soweit

beirifft, mit den Feststellungen

che wird zur über die Kosten des Rechtsmittels, an das L zurückverwiesen.

wegen

Von Rechts

aufsenoben

neuen Verhandlung und Entscheidung,

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Sitzung

Ssaauch

rich

Der Eröffnungsbeschluss legt dem Angeklagten zur Last,

in von 1947 bis Ende 195. durch dieselbe Handlung. teilweise fortgesetzt handelnd,

a) mit seiner Stieftochter Losie Griepke den Beischlaf ausgeübt zu haben,

bh) einer seiner Erziehung, Ausbildung, Aufsicht „der Betreuung anvertrauten Menschen unter ZI Jahren, nämlich seine mn. 335 zeborenv Stieftochter Lotte G zur Unzucht missbraucht zu haben, dabei in einem Falle

>} durch Gewalt die Lotte CB ::;: Dıliunz des ausserehelichen Beischlafs genötigt zu haben...

Dio Strafkammer hat den Angeklagt:n wegen fortgeseLELet

Notzucht in Tateinheit mit fortgesetzter Unzucht mit einer

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Abrängigen und mit Tortgesetzter Blutschande verurteilt

der Revision rügst er, dass er auf diese Veränderung des recht -

lichen Gesichtspunktes nicht hingewiesen worden sel. Jus

trifs nach der Sitzungsniederschrift zu, Der Vorderrichter

Hat also den © 265 Abs 1 StPO verletzt. Hierauf kann das Urteil beruhen, Denn der Angeklagte brauchte sich nur gegen

den Vorwurf zu verteidigen, in einem Falle seine Stlefloeh-

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