Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1953
BGH Entscheidung vom 06.10.1953 – 2 StR 471/53
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
im Namen des Velkes n der strafsache gegen
m. kehoren am OK 1900 in KB. :
Untsrsuchungshaft,
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ter Notzucht u,
nezen fortigesetz hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
in der
vom 6. Oktober 1953, an der teilgenonnen haben: Senatspräsident Dr. Moericke a)\s Vorsitzender, Bundesrichter Verner 3undesrichter Dr, Ludwig Bundesrichter Dr. Wilims Bundesri ichter Dr. Men als beisitzende Richter, Bundesanwalt Dr. ED als Vertreter der Bundesanwrlischaft, ellter ED Inds ;heamter der Geschäftssielle, für Recht erkannt: Auf die Revision des Angeklagten wird ans Urte Landgerichts in Köln vom 1. Juni 1952, soweit
beirifft, mit den Feststellungen
che wird zur über die Kosten des Rechtsmittels, an das L zurückverwiesen.
wegen
Von Rechts
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neuen Verhandlung und Entscheidung,
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Sitzung
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Der Eröffnungsbeschluss legt dem Angeklagten zur Last,
in von 1947 bis Ende 195. durch dieselbe Handlung. teilweise fortgesetzt handelnd,
a) mit seiner Stieftochter Losie Griepke den Beischlaf ausgeübt zu haben,
bh) einer seiner Erziehung, Ausbildung, Aufsicht „der Betreuung anvertrauten Menschen unter ZI Jahren, nämlich seine mn. 335 zeborenv Stieftochter Lotte G zur Unzucht missbraucht zu haben, dabei in einem Falle
>} durch Gewalt die Lotte CB ::;: Dıliunz des ausserehelichen Beischlafs genötigt zu haben...
Dio Strafkammer hat den Angeklagt:n wegen fortgeseLELet
Notzucht in Tateinheit mit fortgesetzter Unzucht mit einer
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Abrängigen und mit Tortgesetzter Blutschande verurteilt
der Revision rügst er, dass er auf diese Veränderung des recht -
lichen Gesichtspunktes nicht hingewiesen worden sel. Jus
trifs nach der Sitzungsniederschrift zu, Der Vorderrichter
Hat also den © 265 Abs 1 StPO verletzt. Hierauf kann das Urteil beruhen, Denn der Angeklagte brauchte sich nur gegen
den Vorwurf zu verteidigen, in einem Falle seine Stlefloeh-
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