Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1952
BGH Entscheidung vom 04.12.1952 – 5 StR 448/52
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
3.318 448/32 2249 098 ft Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen ‚die Kontoristin Liesbeth I EEEEEEEED zeborene > aus DENE, GEB Stranc @, geboren am EEE 1896 in SCENE (Ostpreußen),
wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 4.Dezember 1952, an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Dr .!!aschow als Vorsitzender, Bundesrichter Sarstedt Bundesrichterin Dr.Xoffka Bundesrichter Schnidt Bundesrichter Siemer als beisitzende Richter, Bundesanwalt Dr NEED als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizobersekretär in» als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannts
Auf die Revision der Angeklazten HP wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18.Januar 1952, soweit es diese Angeklagte betrifft, nebst den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landgericht zurückverwiesen,
- Von Rechts wegen -
-2-
Gründe§
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen zweier Verprechen gegen die ilenschlichkeit zu einer Üesar:tstr..le von einem Jahre Gefängnis verurteilt. Ihre 2evision, die Verletzung des sachlichen Strafrechts rügt, hat ürfolg.
Die auf das Kontrollratsgesetz Nr.10 gestützte Verurteilung kann nicht bestehen bleiben, weil den deutschen Gerichten insoweit die Gerichtsbarkeit nicht nehr zustcht. Die britische Militärregierung hat die allgemeine ürmächtigung durch ihre Verordnung Ir,205 vom 21.Juni 1952 mit Wirkung vom 15.Juli 1952 aufgehoben.
Die Strafkammer wird deshalb das Verhalten der
Angeklagten nach deutschen Strafrecht zu beurteilen
haben.
Dr. Waschow Barstedt Dr. Koffka Schmidt Siener
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