Rechtsprechung / BGH / 3. Strafsenat / 1952
BGH Entscheidung vom 10.07.1952 – 3 StR 302/52
3. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2 > Di
. 13
u .. “ 3_stR 302/52
v
|
v © ! [2 >
urn num.
Karlsruhe, den 25. Juli 1952
den Gelegenheitsarbeiter irwin V m . geboren ar MM 1025 ın ui,
ohne festen Wohnsitz, 2.21. in Untersuchungshaft,
wegen 1„aubes U.
hat der 2, Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs beschlossen:
Beschluss “
In der Strafsache
gsezen
Der Urteilsspruch des am 10. Juli 1952 verkündeten Urteils des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird zur Eeseitigung eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass die zahl 2 durch die Zahl 4 ersetzt wird. Der Urteilsspruch lautet daher richtig:
"Die Revision des Ange’ lagten gegen das Urteil des “andgerichts in Frankfurt/liain vom 4. Februar 1952 wird verworfen, . j
Der Angeklagte hat die „osten en kechtsmittels zu tragen. e
Die seit dem A. Februar 1952 erlittene Untersuchungshaft wird, soweit sie drei konate übersteigt, auf die Strafe angerechnet."
Kirchner Busch
. nm nn nn nn nn mer 5
u mn nt m mn nun