Rechtsprechung / BGH / 3. Strafsenat / 1952

BGH Entscheidung vom 10.07.1952 – 3 StR 302/52

3. Strafsenat

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Karlsruhe, den 25. Juli 1952

den Gelegenheitsarbeiter irwin V m . geboren ar MM 1025 ın ui,

ohne festen Wohnsitz, 2.21. in Untersuchungshaft,

wegen 1„aubes U.

hat der 2, Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs beschlossen:

Beschluss “

In der Strafsache

gsezen

Der Urteilsspruch des am 10. Juli 1952 verkündeten Urteils des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird zur Eeseitigung eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass die zahl 2 durch die Zahl 4 ersetzt wird. Der Urteilsspruch lautet daher richtig:

"Die Revision des Ange’ lagten gegen das Urteil des “andgerichts in Frankfurt/liain vom 4. Februar 1952 wird verworfen, . j

Der Angeklagte hat die „osten en kechtsmittels zu tragen. e

Die seit dem A. Februar 1952 erlittene Untersuchungshaft wird, soweit sie drei konate übersteigt, auf die Strafe angerechnet."

Kirchner Busch

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